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OLG entscheidet über antijüdisches Relief von Wittenberg

04.02.2020, 01:59

Naumburg (dpa/sa) - Das Oberlandesgericht Naumburg will heute nachmittag seine Entscheidung über das antijüdische Relief an der Wittenberger Stadtkirche verkünden. In dem Zivilverfahren geht es darum, ob die als "Judensau" bezeichnete Sandsteinplastik von der Kirche entfernt werden soll oder nicht. Das Gericht hatte zum Auftakt des Verfahrens erklärt, es beabsichtige die Berufungsklage eines Mannes zurückzuweisen. Die Schmähplastik, die im 13. Jahrhundert entstanden ist, sei heute eingebettet in ein Mahnmal.

Zuvor hatte das Landgericht Dessau-Roßlau im Mai 2019 entschieden, das Relief sollte an der denkmalgeschützten Kirche bleiben. Dagegen legte der Kläger Berufung vor dem OLG ein. Er ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Er will, dass die evangelische Stadtkirchengemeinde Wittenberg das antijüdische Relief von der Kirche abnimmt. Die Plastik diffamiere das Judentum und symbolisiere täglich den Antisemitismus in der Kirche und der Gesellschaft. Das Relief gehöre in ein Museum, argumentierte er.

Die Stadtkirchengemeinde hatte erklärt, sie habe mit dem 700 Jahre alten Relief ein schwieriges Erbe. Die Plastik sollte an der Kirche bleiben, um an die Geschichte zu erinnern und über sie aufklären. Seit 1988 ist das antijüdische Relief Teil einer Mahnstätte. Dazu gehört eine in den Boden an der Kirche eingelassene Gedenktafel für die Opfer des Nationalsozialismus. In der Wittenberger Stadtkirche hat Martin Luther (1483-1546) gepredigt, sie gilt als Mutterkirche der Reformation. Der Theologe gilt wegen seiner antijüdischen Schriften in Kirche und Gesellschaft als umstritten.

Mitteilung Oberlandesgericht Naumburg