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Parlamentsreform Hürden für Volksbegehren sollen sinken

Bürgerrechte sollen in Sachsen-Anhalt gestärkt werden. Das sieht eine geplante Parlamentsreform vor.

Von Michael Bock 20.01.2020, 00:01

Magdeburg l Die parlamentarischen Geschäftsführer der Regierungsfraktionen CDU, Grüne und SPD sowie der oppositionellen Linken haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für eine Parlamentsreform im Land erarbeitet. Dieser sieht vor, die plebiszitären Elemente im Land zu stärken. Konkret: Das Quorum zur Einleitung eines Volksbegehrens soll gesenkt werden – von neun Prozent auf sieben Prozent der Wahlberechtigten. Begründet dies damit, dass die Zahl der Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt zwischen 2014 und 2019 um mehr als 90.000 gesunken ist, wodurch sich das zu erreichende Quorum relativ erhöht habe.

In Sachsen-Anhalt werden seit Monatsbeginn unter den bisherigen Voraussetzungen Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt, das die Forderung nach mehr Lehrern beinhaltet. Etwa 170.000 Menschen müssen unterschreiben, damit der Gesetzentwurf eines Bündnisses, welches von Schülern, Eltern, der Linken sowie Gewerkschaftern getragen wird, in den Landtag kommt.

Die geplante Parlamentsreform beinhaltet zudem, die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erleichtern. Hintergrund: Die Amtszeit des derzeitigen obersten Datenschützers, Harald von Bose, ist bereits vor knapp drei Jahren, im März 2017, ausgelaufen. Doch der 64-Jährige übt diesen Job immer noch aus.

Grund: Die bisherige Hürde für die Wahl eines Nachfolgers hatte sich zuletzt als zu hoch erwiesen. So fiel im Mai 2018 der von den Grünen vorgeschlagene und von der Regierung ins Rennen geschickte ausgewiesene Datenschutzexperte Nils Leopold im Landtag gleich drei Mal durch. Derzeit gilt: Für die Wahl des Landesbeauftragten ist im Landtag eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten erforderlich.

Künftig soll die Wahl mit einfacher Mehrheit der Landtagsmitglieder möglich sein. So solle es dem Landtag ermöglicht werden, „flexibler auf komplexer und komplizierter werdend politische Bedingungen und sich verändernde politische Mehrheiten zu reagieren“, heißt es zur Begründung.

Vorgesehen ist auch, dass in der Landesverfassung eine Schuldenbremse verankert wird. Geplant ist außerdem, neue Staatsziele in die Verfassung aufzunehmen. Dazu zählen der Tierschutz, der Klimaschutz sowie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

Ferner soll eine Formulierung in die Landesverfassung eingearbeitet werden, wonach rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen seien. Das gelte auch für Bestrebungen, nationalsozialistisches Gedankengut wiederzubeleben oder zu verbreiten. Das sei Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung aller.