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Privatinsolvenz Eine gute Nachricht

Eine positive Nachricht für Verbraucher: Die Dauer der Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenzen soll auf drei Jahre verkürzt werden.

Von Alexander Walter 07.03.2019, 00:01

Die EU will die Dauer der sogenannten Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen. Für von Schicksalsschlägen betroffene, redliche Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Oft durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit unverschuldet in Not geraten, müssen sie bislang über sechs lange Jahre nachweisen, dass sie (fast) alle Einkünfte einbringen, um ihre Schulden zu bedienen. Neben dem eigentlichen Auslöser ihrer Krise ist das eine enorme Zusatzbelastung.

Für Gläubiger wäre ein auf drei Jahre verkürztes Verfahren akzeptabel. Denn: Die Abschreckung bliebe auch nach der Reform hoch. Es ist zudem wenig wahrscheinlich, dass Schuldner, die binnen drei Jahren nicht zahlen können, nach sechs Jahren eher in der Lage dazu sind. Noch ist für Deutschland allerdings offen, ob die Reform neben Unternehmern auch Privatleute einschließen wird. Dabei wären die EU-Pläne eine ideale Vorlage für eine Entlastung Betroffener, die diese gleichzeitig in der Verantwortung hält. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug.