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Privatinsolvenz Schneller raus aus den Schulden

Verschuldete Verbraucher dürfen hoffen: Die EU will die Laufzeit für Privatinsolvenzen absenken. Aus Sachsen-Anhalt kommt Zustimmung.

Von Alexander Walter 07.03.2019, 00:01

Magdeburg l Arbeitslosigkeit, Trennung, falscher Konsum – mehr als 2300 Sachsen-Anhalter steckten laut Statistischem Landesamt 2018 so tief in den Schulden, dass sie vor Gericht Privatinsolvenz beantragten. Das Verfahren soll Betroffenen den Weg aus der Schuldenfalle ermöglichen. Können sie gar nichts zahlen, bedeutet der Schritt dennoch sechs Jahre härteste Einschränkungen.

„In der sogenannten Wohlverhaltensphase müssen Verbraucher alles tun, um ihre Schulden bei Gläubigern zu bedienen“, sagt Astrid Albrecht von der Insolvenz- und Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Gepfändet wird jeder Euro über dem Existenzminimum von aktuell 1150 Euro im Monat. Erst nach dieser Phase erlässt ein Gericht in der Regel die verbliebenen Restschulden.

Jetzt können Betroffene auf Erleichterungen hoffen: Die EU will die Laufzeit für Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen. Eine im Kern auf Unternehmer ausgerichtete Richtlinie wird für Sommer erwartet. Das Bundesjustizministerium prüft, sie auf Privatpersonen auszudehnen, sagte ein Sprecher. Eine Neuregelung könnte demnach innerhalb von zwei Jahren kommen.

Die Verbraucherzentale befürwortet die Reform: „Für Betroffene wäre das eine Chance, wieder früher am normalen Leben teilnehmen zu können“, sagt Expertin Albrecht. Der Bundesverband deutscher Banken knüpft seine Zustimmung an Bedingungen: „Eine Verkürzung auf drei Jahre ist für uns akzeptabel, wenn dabei die disziplinierende Wirkung der Wohlverhaltensphase gewahrt bleibt“, sagt Experte Andreas von Oppen. Mit höheren Ausfällen durch die Neuregelung rechne man nicht. „Es ist sowohl im Interesse der Banken als auch des Kunden, dass er anschließend wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann.“

„Die Dauer der Wohlverhaltensphase ist so entscheidend nicht“, sagte Martin Plath, Prokurist der Wirtschaftsauskunftei Creditreform aus Halle. In der Mehrzahl der Fälle könnten Betroffene ihre Schulden ohnehin kaum bedienen. Sinnvoll sei die Reform, weil sie für europaweit einheitliche Regeln bei Schuldenbereinigungsverfahren sorgen würde. Ein „Schuldentourismus“ säumiger Zahler in weniger restriktive Länder würde erschwert.

Theoretisch steht der Weg aus der Privatinsolvenz Betroffenen in Deutschland schon heute bereits nach drei Jahren offen. Die Hürden aber sind hoch: Nur wer wenigstens 35 Prozent seiner Schulden und die Verfahrenskosten für Gericht und Insolvenzverwaltung aufbringt, kann das Verfahren derart verkürzen. In Sachsen-Anhalt ist das laut Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel zwischen Mitte 2017 und Ende 2018 nur 281 Betroffenen gelungen – 5,8 Prozent.

Häufiger gelingt die Schuldenbefreiung bislang nach fünf Jahren, sagt Astrid Albrecht. Voraussetzung: Betroffene müssen zumindest die Verfahrenskosten aufbringen. In der Regel seien das rund 2000 Euro.

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