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Prozess Bußgeld bei Beifall im Halle-Prozess

Die Richterin im Prozess gegen den Attentäter Stephan B. greift durch. Wer klatscht, muss ab jetzt Ordnungsgeld bezahlen.

16.09.2020, 14:35

Magdeburg (dpa) l Die Vorsitzende Richterin im Terror-Prozess von Halle hat am Mittwoch angekündigt, gegen Applaudierende ein Ordnungsgeld zu verhängen oder sie des Saales zu verweisen. Sie wolle eigentlich nicht zu solchen Mitteln greifen, bitte aber, Beifall zu unterlassen. Zuvor gab es Diskussionen, ob Zeugenaussagen mit Beifall bedacht werden dürfen.

Mehrere Anwälte der Nebenklage protestierten. Der Applaus habe zu keinem Zeitpunkt die Verhandlung gestört, sagte ein Anwalt. Seine beiden Mandantinnen, die den rechtsextremen Anschlag miterlebt hätten, könnten mitunter nicht anders und es wäre problematisch, wenn sie deshalb ein Ordnungsgeld bekämen.

Ein anderer Nebenklageanwalt verwies hingegen darauf, dass der Beifall die Neutralität des Gerichts gefährden könnte. Er nannte als Beispiel, dass auch Unterstützer des Angeklagten kommen und ihm Beifall spenden könnten.

Klatschen sei an deutschen Gerichten nicht vorgesehen. "Wir wollen keine Marktplatzatmosphäre wie im Mittelalter." Zuletzt hatte es von den Nebenklägern sowie Besuchern nach mehreren Zeugenaussagen mehrfach kurzen Beifall gegeben.

Seit Juli arbeitet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg den Terroranschlag vom 9. Oktober 2019 auf. Aus Platzgründen wird in einem Saal des Magdeburger Landgerichts verhandelt. Angeklagt ist ein 28 Jahre alter Deutscher.

Der Angeklagte gestand, schwer bewaffnet versucht zu haben, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als das misslang, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin. Im Anschluss tötete er in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann und verletzte auf seiner Flucht weitere Menschen.