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Prozess Urteil von Harzer Koksarzt verschoben

Der Harzer Ex-Chefarzt Andreas N. sollte eigentlich am Donnerstag verurteilt werden. Doch das Verfahren wurde vorerst unterbrochen.

Von Dan Tebel 23.01.2019, 11:34

Magdeburg l Im Prozess gegen den 43-jährigen Harzer Ex-Chefarzt Dr. Andreas N. sollte am Mittwoch eigentlich das Urteil am Magdeburger Landgericht verkündet werden. Doch dazu kam es nicht, denn das Gericht geht wieder in die Beweisaufnahme, der Prozess wird bis 28. Januar unterbrochen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte am Mittwochmorgen einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens eingereicht. Es gab gerichtliche Hinweise darauf, dass als Angeklagepunkt auch eine schwere Vergewaltigung in Frage käme. In diesem Fall könnte sich das mögliche Strafmaß ändern.

Der Mediziner soll fünf Frauen im Alter zwischen 29 und 45 Jahren zwischen September 2015 und Februar 2018 heimlich und gegen ihren Willen Drogen verabreicht hat. Seine Kokain-Masche flog auf, als eine 38-jährige Frau aus Schönebeck im Salzlandkreis an einer Überdosis der Droge im Krankenhaus verstarb. Der Mediziner hatte zwar versucht die Frau nach dem Sex und einem Zusammenbruch in seiner Wohnung wiederzubeleben, sie kam aber später auch in der Intensivstation nicht mehr zu Bewusstsein. Sie war seine ehemalige Patientin und hatte ein Jahr lang offensichtlich ein sexuelles Verhältnis mit dem Arzt. Dafür sprachen Zeugenaussagen.

Die Polizei ermittelte daraufhin vier weitere mutmaßliche Opfer. Diesen soll er nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft die Drogen heimlich über Cola bzw. Sekt oder über sein Geschlechtsteil beim Sex verabreicht haben.

Oberstaatsanwältin Eva Vogel hat in ihrem Plädoyer nach Volksstimme-Informationen in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von zwölf Jahren, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und vorbehaltlich eine Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung sah hingegen die vorgeworfenen Straftaten als nicht nachgewiesen an. Die beiden Anwälte des Angeklagten Jens Glaser und Olaf Schröder forderten deshalb Freispruch zu den Vergewaltigungsvorwürfen. Ihr Mandant müsste sich lediglich wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, hieß es. In einer Erklärung hatte sich Dr. Andreas N. bereits dazu bereit erklärt, sich einer Langzeittherapie zu stellen.

Die Nebenklage schloss sich der Staatsanwaltschaft an, wollte aber auf den Vorbehalt bei der Sicherungsverwahrung verzichten.

Ansonsten machte der Angeklagte bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch. Während des Prozesses wurden auch Videos ausgewertet, die der Angeklagte vom Sex mit den Opfern machte. Neben den Frauen wurden während des Prozesses auch Rettungssanitäter und Ärzte vernommen, die in Halberstadt im Einsatz waren.