1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Was Arbeitnehmer beachten müssen

Quarantäne durch Coronaviren Was Arbeitnehmer beachten müssen

Wer übernimmt den Verdienstausfall? Experten antworten auch wichtige Fragen

Von Michael Bock 11.03.2020, 13:22

Magdeburg l „Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er Anspruch auf finanzielle Entschädigung", sagte am Mittwoch Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt.  Grundlage sei das Infektionsschutzgesetz

Laut Wiedemann bezahlt der Arbeitgeber dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.

Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren", sagte Wiedemann. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung" verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen. Das Gesundheitsministerium hatte zuletzt erklärt, dass in Sachsen-Anhalt bis zu 600 Menschen unter häuslicher Quarantäne stehen.