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Raubgräber Die Langfinger mit Detektoren

Vor 20 Jahren wurde die "Himmelsscheibe" Nebra im Burgendlandkreis von Raubgräbern aus dem Waldboden gebuddelt - Zufallsfund mit Folgen.

Von Bernd Kaufholz 13.05.2019, 01:01

Magdeburg l Als die Sonde der illegalen Artefakten-Sucher am 4. Juni 1999 in einem Gebiet bei Ziegelroda, das seit den 80er Jahren als fundträchtig gilt, anschlug, glaubten die beiden Männer zuerst, auf den üblichen „Kleinkram“ gestoßen zu sein.

Doch das mehr als 30 Zentimeter große „Metallschild“, (wie sie glaubten) war etwas anderes als ihre Funde zuvor. Mit Brachialgewalt und einem Zimmermannshammer schlugen sie die Bronze aus dem Erdboden. „Das Ergebnis der Gewaltgrabung war“, so Landesarchäologe Harald Meller später, „dass der Rand der Sternenscheibe beschädigt und die Goldauflage eines ,Horizonts‘ zerstört wurden.“

Vor 20 Jahren begann die Odyssee der archäologischen Sensation, von der damals die Öffentlichkeit noch nichts wusste.

Einen Tag nach der Ausgrabung der Scheibe und anderer Gegenstände erhielten W. und R. 31.000 DM von einem Kölner Händler für den gesamten Fund. Über Mittelsmänner sollte er 1999 in Berlin, später auch in München für eine Million DM verkauft werden. Doch es sprach sich herum, dass er rechtmäßig dem Land Sachsen-Anhalt gehört.

Denn In Sachsen-Anhalt gilt eine Schatzregel, wonach Bodenfunde mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA). Damit war er für den seriösen Kunsthandel wertlos.

Bis 2001 wechselte der Raubfund mehrmals den Besitzer, zuletzt für mehr als 200.000 DM an ein Hehlerpaar, die Museumspädagogin Hildegard B. und den Lehrer Reinhold S.

Auf Initiative des Kultus- und des Innenministeriums sowie des Landesamtes für Archäologie von Sachsen-Anhalt wurde Kontakt zu den Hehlern, die die Scheibe für 700.000 DM auf dem Schwarzmarkt angeboten hatten, aufgenommen. Landesarchäologe Harald Meller traf sich am 23. Februar 2002 als vermeintlicher Kaufinteressent mit ihnen in einem Hotel in Basel. Dort stellte die Schweizer Polizei in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Himmelsscheibe sicher. Die Hehler wurden verhaftet. Auch die Begleitfunde wurden gesichert.

Seit 2002 ist die „Himmelsscheibe von Nebra“ im Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle die Hauptattraktion.

Auch die Raubgräber wurden gefasst. Sie gaben den Fundort preis. Die Angaben wurden durch kriminaltechnische Untersuchungen bestätigt.

Wegen Hehlerei wurden die Museumspädagogin und der Lehrer im September 2003 vom Schöffengericht in Naumburg zu zwölf beziehungsweise sechs Monaten Haft, zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Beide legten erst Berufung, dann Revision ein. Doch es blieb bei den Urteilen.

Die Raubgräber wurden ebenfalls im September 2003 vom Naumburger Amtsgericht zu vier beziehungsweise neun Monaten Haft, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt

Mit diesem spektakulären Fall war die Raubgräberszene Sachsen-Anhalts in den Fokus der internationalen Öffentlichkeit geraten, wo die „Himmelsscheibe von Nebra“ seitdem im Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle die Hauptattraktion ist.

Raubgräber sind nach wie vor zwischen Arendsee und Zeitz unterwegs. Es gibt jedoch keine belastbare Statistik. „Vor zwei Jahren haben wir vier Anzeigen bearbeitet“, sagt Peter Meißner, der beim Landeskriminalamt für Straftaten im Zusammenhang mit Kunst und Kultur zuständig ist. „2016 war es ein Fall, 2015 sind wir zwei Fällen nachgegangen. Für 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor, aber ich gehe davon aus, dass es erneut einen Anstieg gegeben hat.“ Spektakuläre Fälle wie der der „Himmelsscheibe“ seien aber eher selten, zumal eine große Zahl von kriminellen Grabungen sowieso im Dunklen verborgen bliebe.

„Wir ahnen vermutlich nicht einmal, wie viele Raubgräber unterwegs sind“, meint auch Archäologin Susanne Friedrich vom Landesmuseum für Archäologie.“ Schlecht einsehbare Waldgebiete seien die bevorzugten Grabungsorte für kriminelle Hobbyarchäologen. „Aber auch dort, wo wir offiziell graben, versuchen Raubgräber heimlich ein Stück vom Kuchen abzubekommen. Wir nehmen deshalb immer die Stücke mit, die wir am Tag gefunden haben, und sichern sie.“

Ganz gleich, ob als Hobby für die eigene Vitrine oder, um mit den mehr oder weniger historischen Teilen Geld zu machen, strafbar ist das Schwarz-Graben allemal. „Wer nur mit einer Sonde herumläuft, kann das tun. Strafbar macht er sich erst, wenn er den ersten Spatenstich getan hat“, so der Kriminalhauptkommissar. „Dann dafür braucht man eine sogenannte Nachforschungsgenehmigung“. Alles, was im Boden gefunden werde, gehöre dem jeweiligen Bundesland und der Allgemeinheit – nicht dem Finder.

„Raubgräber machen sich deshalb der Unterschlagung, Hehlerei und womöglich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz strafbar.“

Die Strafen in Deutschland fallen vergleichsweise gering aus. Viele Verfahren, auch solche gegen notorische Mehrfachtäter, werden eingestellt. Überführte Plünderer kommen mit Geldbußen davon, die selten 1000 Euro übersteigen. Das bezahlen Profis mit dem, was sie in einer Nacht aus dem Boden holen, wissen Kenner der Szene. Einem Querfurter, bei dem im November 2018 eine Vielzahl von Artefakten gefunden wurde, darunter eine buckelverzierte Bronzetasse aus dem 11. Jahrhundert v. Chr., droht eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 500.000 Euro. Der 37-Jährige hatte die Schätze im Saalekreis professionell mit einem Metalldetektor im Boden geortet und ausgegraben. Den Fund hatte er dann über Ebay im Internet angeboten.

„Ich hoffe, dass die Sache bald vor Gericht kommt“, sagt Friedrich. „Denn vorher kann ich die Tasse auch nicht restaurieren, wegen möglicher Spuren.“ Das Stück liege noch mit allen Erdanhaftungen im Tresor des Landesmuseums.

„Fast alle Finder sind unwissend“, sagt Archäologin Friedrich. „Etwa zehnmal im Jahr kommen Menschen mit Fundstücken zu uns, die sie beim Suchen mit einem Metalldetektor gefunden haben. Sie glauben, dass sie der Geschichte etwas Gutes tun.“ Wenn ihnen erklärt werde, dass sie gar nicht in den Boden eingreifen dürfen, erschreckt sie das. „Denn eigentlich ist es ja gar nicht ihre Absicht, die eigene Geschichte zu zerstören.“ Diejenigen, die sich durch ihre Raubgrabungen eine goldene Nase verdienen wollen, seien in der Minderheit.