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Rauswurf Gefeuerter Manager wird teuer für das Land

Sachsen-Anhalts Landgericht hält Kündigung des Fondsmanagers Dinnies Johannes von der Osten für rechtswidrig.

Von Jens Schmidt 19.06.2019, 01:01

Magdeburg l Der Rauswurf des einstigen Fondsmanagers Dinnies Johannes von der Osten kommt Sachsen-Anhalt wohl teuer zu stehen. Der Manager wehrt sich juristisch gegen seine Kündigung und fordert 6,5 Millionen Euro Schadenersatz. Das Landgericht Magdeburg sieht von der Osten im Recht.

Ein Urteil fällt am 27. August. Richterin Inka Semmler sagte gestern zum zweiten Prozess-tag bereits, wohin das Gericht tendiert: „Wir werden der Klage im Grunde stattgeben.“ Allein die Höhe des Schadenersatzes konnte sie noch nicht beziffern.

Von der Osten wurde 2006 Sachsen-Anhalts Manager für Risikokapital. Mit privaten und öffentlichen Geldern wurden aufstrebende Firmen gefördert. Der Manager hatte großen Einfluss darauf, wer zum Zug kam. Was er der Landesregierung verschwieg: Auch er selbst beteiligte sich an Firmen und verdiente kräftig mit. So hielt er laut Gericht acht Prozent an der zunächst höchst erfolgreichen Solarfirma Q-Cells. 2013 flog das auf. Die Landesregierung sah sich getäuscht und kündigte von der Osten. Kurz zuvor hatte er aber noch eine Vertragsverlängerung erhalten. Der Manager hält den Rauswurf für rechtswidrig, da er sich nicht verpflichtet sah, seine Beteiligungen offenzulegen. So sieht das auch das Gericht. Richterin Semmler: „Das mag gewieft gewesen sein. Aber Gewieftsein ist nicht verboten.“

Das Land kontert mit einer Widerklage und will vom Manager und drei weiteren Gesellschaftern 20 Millionen Euro. Doch diese Forderung lehnt das Gericht ab. Die Anwälte der Regierung machten klar, dass man im Falle einer Niederlage sicherlich die nächste Instanz am Oberlandesgericht anruft. Auch der Gang zum Bundesgerichtshof ist möglich. Richterin Semmler appellierte an eine Einigung – wegen der langen Prozessdauer und den Kosten, die auf den Steuerzahler zukommen.

Der Gesamtstreitwert beträgt 32,5 Millionen Euro. Allein in der ersten Instanz fallen für Anwälte und Gericht gut 950.000 Euro an. Das Finanzministerium wollte das weitere Vorgehen gestern nicht kommentieren.