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Privatisierung von Ackerland durch die BVVG Bauernverband dringt auf Augenmaß bei Flächenverkäufen

Von Bettina Koch 12.08.2010, 05:47

Die BVVG Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH hat im vergangenen Jahr rund 69 000 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Ostdeutschland verkauft, davon rund 42 000 Hektar begünstigt nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz. Etwa 27 000 Hektar wurden zum Verkehrswert veräußert, davon fast 10 000 Hektar im Ergebnis von Ausschreibungen, und mit rund 17 000 Hektar wurden Ansprüche langjähriger Pächter zum Direkterwerb erfüllt.

Magdeburg. Bis zum Jahr 2025 will die BVVG die Privatisierung der ehemals volkseigenen Acker-, Grünland- und Waldflächen abschließen. Mehr als eine Million Hektar hat die Privatisierungsstelle des Bundes seit ihrer Gründung 1992 verkauft, rund 370 000 Hektar werden noch verpachtet und müssen noch veräußert werden.

"Der Boden ist unser wichtigstes Produktionsmittel", sagte Landesbauernverbandspräsident Frank Zedler im Volksstimme-Gespräch. Die Betriebe stünden unter dem Druck, bislang gepachtete BVVG-Flächen zu kaufen. Den Agrarunternehmen entziehe das Liquidität über einen langen Zeitraum, bei der Preisbildung für die Flächenverkäufe mahnte Zedler deshalb Augenmaß an – faire Preise für beide Seiten.

Die Kaufpreise lagen im vergangenen Jahr im Durchschnitt bei 8205 Euro pro Hektar. Trotz steigender Tendenz ist der Abstand zu Westdeutschland weiterhin groß, dort mussten Käufer von Acker- und Grünland pro Hektar im Schnitt mehr als 17 000 Euro auf den Tisch legen. Zedler führt dafür mehrere Gründe ins Feld: Das Angebot an verfügbaren Flächen sei in den alten Bundesländern historisch bedingt viel geringer, darüber hinaus würden sehr häufig kleine Flächen von einem Hektar Größe oder weniger verkauft.

In der DDR seien dagegen Pachtflächen bewirtschaftet worden. 1990 seien alle Betriebe neu gestartet – mit hoher Verschuldung, wenig Eigenkapital und der Notwendigkeit, sich die Basis an Bodeneigentum erst einmal aufzubauen. Von der BVVG angeboten würden häufig Losgrößen von 50 oder 100 Hektar. Der Kauf sei notwendig, wolle man die Fläche für die Bewirtschaftung nicht verlieren, er binde jedoch auf lange Sicht erhebliches Kapital.

"Die Kaufpreise müssen vernünftig betriebswirtschaftlich darstellbar sein", forderte Zedler. "Das Geld muss verdient werden, das liegt nicht in der Portokasse." Bei Ausschreibungen entscheide jeder Bieter selbst, wie wertvoll das Stück Land für ihn ist. Bei Direktverkäufen sollten jedoch nicht die bei den öffentlichen Ausschreibungen erzielten Höchstgebote als Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes angesetzt werden, das sei Preistreiberei. Statt dessen sollten die durchschnittlich in der jeweiligen Region erzielten Preise (inklusive der Privatverkäufe) einbezogen werden, so Zedlers Standpunkt, alles andere sei Preistreiberei.

Der Magdeburger BVVG-Chef Hans-Egbert von Arnim wehrte sich gegen den Vorwurf: "Die BVVG richtet sich bei der Preisermittlung nach den Grundsätzen des Privatisierungskonzeptes 2010, das zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden ist", sagte von Arnim. Die Preisermittlung richte sich nach dem Haushaltsrecht und den EU-Wertermittlungsregelungen. Bei Verkäufen aus der öffentlichen Hand sei stets der Verkehrswert anzusetzen, und dieser sei durch öffentliche Ausschreibungen zu ermitteln. Werde der Verkehrswert durch Gutachten ermittelt, dann sei der Wert so anzusetzen, als wäre er durch eine öffentliche Ausschreibung erzielt worden, stellte der Magdeburger BVVG-Chef klar. Die BVVG müsse strikt darauf achten, dass jeder Verkauf subventionsfrei abgewickelt werde.