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Wirtschaft Magdeburg setzt in Corona-Krise auf einfache Anträge für Projekte

Von Martin Rieß 10.04.2021, 11:18

Magdeburg

Corona hat Teile der Wirtschaft in Magdeburg zum Erliegen gebracht. Mit Blick auf Öffnungszenarien bleibt zwar abzuwarten, was das Infektionsschutzgesetz bringt. Doch in Sachsen-Anhalt ist ein Szenarium entwickelt worden, wie über sogenannte Modellprojekte der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Für die Kultur gibt es Pläne, und in Magdeburg machte in den vergangenen Tagen der Vorstoß von Gastronomen von sich reden.

Magdeburgs Wirtschaftsbeigeordnete Sandra Stieger verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben durch das Land. Für Beherbergungsbetriebe, Gaststätte und Ladengeschäfte gibt es ein Formular, das im Internet über die Seiten des sachsen-anhaltischen Wirtschaftsministeriums erhältlich ist. Es umfasst zwei Seiten, auf denen frei formuliert das befristete Modellprojekt beschrieben wird.

Stempel vom Amt

Unter anderem muss auch „eine befürwortende infektionshygienische Bewertung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde“ vorgelegt werden. Dies, so die Wirtschaftsdezernentin, ist die Aufgabe der Stadt: „Wir müssen als Stadt bestätigen, dass das beschriebene Projekt umsetzbar ist und dass wir seine Einhaltung kontrollieren können.“ Als Antragsteller gegenüber dem Land tritt aus diesem Grund auch die Kommune auf - in Magdeburg also die Stadtverwaltung, im Umland die Kreisverwaltungen. Letztendlich strebe man aber an, dass Verfahren möglichst unbürokratisch zu halten, so die Wirtschaftsbeigeordnete.

Die Projektskizze muss dennoch aus den Unternehmen kommen. Grund: Nur dort kann eingeschätzt werden, wie die Vorgaben zu Abstand und Hygiene und möglichen Tests vor Ort am besten umgesetzt werden können.

Corona-Tests spielen eine Rolle

Kernpunkt der Regelung sind die Tests, die Besuchern und Mitarbeitern nur im Falle eines Negativ-Ergebnisses einen Zugang gewähren. Es muss so sichergestellt werden, dass genügend Tests vorhanden sind. Außerdem muss eine digitale Kontaktnachverfolgung gesichert werden. Im Erlass des Landes wird hier vorzugsweise die Luca App genannt - an der es inzwischen aber auch Kritik gibt. Sichergestellt werden muss zudem, dass eine „räumliche Abgrenzbarkeit des Projektgebietes“ vorliegt. Festgeschrieben ist ein zeitliche Befristung von höchstens vier Wochen. Sandra Stieger verweist aber darauf, dass Folgeprojekte nicht ausgeschlossen sind: „Wenn ein Modellprojekt funktioniert, kann man nach jetzigem Stand auch ein gleichlautendes neues Projekt auf den Weg bringen.“

Ob allerdings dieses Angebot massenhaft von Unternehmen angenommen wird, ist fraglich. Viele Einzelhändler, die nicht in bereits geöffneten Bereichen wie den Baumärkten tätig sind, kommen mit der unabhängig von Modellprojekten laufenden Regelung zum Einkauf nach Anmeldung eher zurecht, als mit Coronatests für ihre Besucher.

Inzidenzwert entscheidet

Denn klar ist beispielsweise auch: Für den Fall, dass eine der Voraussetzungen für das Modellprojekt während der Projektphase entfällt oder der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Wert von 200 je 100.000 Einwohner im Gebiet des Antragstellers übersteigt, muss er dies beim Ministerium anzeigen und erläutern, warum eine weitere Fortführung des Modellprojekts gerechtfertigt sei. Andernfalls müsste das Projekt beendet werden, selbst wenn das beantragte Enddatum noch gar nicht erreicht ist. Dies wiederum macht eine Planbarkeit von Personal und Ressourcen gerade dann schwierig, wenn die Inzidenzwert sich nicht deutlich unter den genannten Grenzen bewegen.

Mit Blick auf die anstehenden bundesgesetzlichen Regelungen wäre hier eine Änderung des Grenzwertes denkbar. Die Rede ist von einem Inzidenzwert von 100 - ein Wert, der in Magdeburg in den vergangenen Tagen meist überschritten worden war.