Landgericht Magdeburg verurteilt betrügerischen Unternehmer nach "Deal" zu vier Jahren und neun Monaten Haft Richter: "Eine ganz große Nummer"
Der Hamburger Kaufmann Andreas Benken hat gestern kurz nach Prozessauftakt Fördermittelbetrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung gestanden. Er hatte vorgegeben, aus dem Werk in Gardelegen nach Auszug der IKEA-Tochter Swedwood wieder einen florierenden Betrieb machen zu wollen.
@$ID/[No paragraph style]:Magdeburg/Gardelegen. Das Urteil im Benkenwood-Prozess war gestern bereits kurz nach dem Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg abgesteckt. Denn Strafverteidigerin Kristina Siewert hatte unmittelbar nachdem die Anklage verlesen worden war, um ein Rechtsgespräch gebeten. Sie wollte ausloten, ob eine Absprache im Interesse der Prozessökonomie möglich wäre.
Oberstaatsanwalt Horst Nopens hatte mit Unmut reagiert: "Ich sehe keinen Anlass dafür. Eine Absprache setzt voraus, dass ein Angeklagter etwas anbieten kann. Das kann aber Ihr Mandant nicht. Die Sache ist wasserdicht."
Letztlich willigte Nopens aber doch ein. Und er kommentierte nach einer Viertelstunde die vom Vorsitzenden Richter Gerhard Köneke vorgetragene Entscheidung: Geständnis gegen Haftstrafe nicht über fünf Jahre, mit den Worten: "Ich konnte dem zustimmen, weil ich auch ohne Absprache einen Antrag in dieser Höhe gestellt hätte."
Bereits 1997 verurteilt
@$ID/[No paragraph style]:Nopens hatte den bereits 1997 wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft verurteilten Benken in vier Fällen angeklagt. So hatte sich der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Benkenwood Gardelegen GmbH und Benkenwood Beteiligungsgesellschaft mbH einen Landeszuschuss in Höhe von 15000 Euro für sein "Projekt Gardelegen" erschlichen.
13,2 Millionen Euro beziehungsweise 1,3 Millionen Euro Fördermittel waren für sein Vorhaben, in dem von der IKEA-Tochter Swedwood verlassenen Werksgelände und später auch auf einem Nachbargrundstück Holzplatten für Holzhäuser anzufertigen, bereits bewilligt. Die Eigenmittel, die Voraussetzung für eine Förderung sind, gab es dabei nur in Benkens Fantasie.
Und der 45-Jährige setzte noch eins drauf. Um in den Genuss der Subventionen zu kommen, besorgte er sich im Internet einen Stempel der Deutschen Bank und ließ ihn anfertigen, um damit ein Subventions-Dokument zu fälschen.
Letzter Anklagepunkt: Steuerhinterziehung. Der Angeklagte ließ sich vom Finanzamt Salzwedel 7700 Euro an Vorsteuern auszahlen, die ihm nicht zustanden.
Nach der sehr kurzen Beweisaufnahme hatte Oberstaatsanwalt Nopens in seinem Plädoyer vom Leder gezogen. Er nannte den Angeklagten einen "notorischen Betrüger" und den "Typus eines Kriminellen wie er im Lehrbuch steht". Einen "Hochstapler, waschechter Ausprägung". Benken sei jemand, der sich "an seiner Luftnummer berauscht hat und kein erfolgreicher Geschäftsmann".
Kammervorsitzender Köneke in seiner Urteilsbegründung moderater, aber im Kern derselben Meinung wie der Oberstaatsanwalt, resümierte, dass Benken in eine "wirtschaftliche Schieflage geraten sei, die immer schlimmer wurde". 2009 sei die Situation so hoffnungslos gewesen, dass Benken nach jedem Strohhalm gesucht und ihn in Gardelegen gefunden habe.
Keine Eigenmittel
@$ID/[No paragraph style]:Der Angeklagte habe genau gewusst, dass er keinerlei Eigenmittel besaß und niemals auf legalem Wege Fördermittel bekommen würde. Das sei ihm jedoch egal gewesen.
Köneke ging auf das Plädoyer der Strafverteidigerin ein. Sie hatte gefordert, zu berücksichtigen, dass die vier Kinder des Angeklagten bei einer längeren Verurteilung ohne Vater aufwachsen würden: "Jeder Tag zählt."
Der Vorsitzende gab der Anwältin mit auf dem Weg, dass es nicht das Gericht sei, das den Kindern mit einem Hafturteil den Vater wegnimmt: "Das hat sich der Angeklagte ganz allein selbst zuzuschreiben. Zumal er durch seine Vorstrafen gewarnt sein musste."
Das Geständnis wertete er als Milderungsgrund. Die Tat an sich charakterisierte er mit den Worten: "Das war eine ganz große Nummer."
Der Angeklagte kann Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.