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Sachsen-Anhalt Ein Viertel der Arbeitnehmer in Kurzarbeit

Für rund 215.000 Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt wurde in der Corona-Krise Kurzarbeit angemeldet.

21.06.2020, 08:58

Halle (dpa/sa) l In Sachsen-Anhalt haben die Arbeitgeber in der Corona-Krise zwischen März und Mai für rund 215.600 Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet. Bezogen auf alle rund 809.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land (September 2019), betraf dies rund ein Viertel, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Halle mitteilte.

Am stärksten wurde Kurzarbeit für Künstler, in der Dienstleistungsbranche – wie Friseur-, Kosmetik- und Massagestudios -, aber auch in der Automobilbranche angezeigt. Dies betraf jeweils rund 90 Prozent und mehr der Mitarbeiter. Im Wirtschaftszweig Beherbergung zum Beispiel – dazu gehören unter anderem Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienzentren und Campingplätze – , meldeten Arbeitgeber von März bis Mai Kurzarbeit für insgesamt 6182 Menschen an – von insgesamt 6888 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Anders sei es bei Post- und Kurierdiensten. Aus diesem Bereich zeigten Arbeitgeber für etwa drei Prozent der Beschäftigten (279) Kurzarbeit an. "Fakt ist aber, dass der Shutdown viele Bereiche der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt betroffen hat, die von früheren Krisen verschont geblieben sind", sagte Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion. Nach bisherigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurde in der Corona-Krise für mehr als zehn Millionen Beschäftigte in Deutschland Kurzarbeit angemeldet.

Aktuell trage das Kurzarbeitergeld dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und einen stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern, betonte Behrens. In Sachsen-Anhalt waren im Mai rund 91.600 Menschen arbeitslos gemeldet (Deutschland: 2,8 Millionen). Die Arbeitslosenquote lag im Land bei 8,2 Prozent, bundesweit bei 6,1 Prozent.

Inwieweit die von Arbeitgebern bei den Arbeitsagenturen mit Beginn der Corona-Krise ab März angemeldete Zahlung von Kurzarbeitergeld am Ende tatsächlich in Anspruch genommen wird, werde sich in den kommenden Monaten zeigen, hieß es unter Hinweis auf die Abrechnungsmodalitäten. Beschäftigte erhalten laut Arbeitsagentur bislang in Deutschland 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Arbeitgeber zahlen sowohl das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden als auch das Kurzarbeitergeld an ihre Beschäftigten im voraus aus. Sie bekommen es dann von der Arbeitsagentur zurück.