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Sachsen-Anhalt regelt digitale Prüfungen an den Hochschulen

01.02.2021, 12:15
Jan Woitas
Jan Woitas dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Hochschulen können ab dem Ende des Wintersemesters 2020/21 Prüfungen auch vollständig elektronisch und ohne physische Anwesenheitspflicht abnehmen. Eine entsprechende Verordnung trete Ende dieser Woche in Kraft, teilte das Wissenschaftsministerium am Montag in Magdeburg mit. Sie ermögliche zusätzlich zu Präsenzprüfungen auch Fernklausuren unter Videoaufsicht sowie mündliche oder schriftliche praktische Online-Prüfungen.

Die Verordnung sei in Zusammenarbeit mit den Hochschulen entstanden und lege etwa fest, dass sich die zu Prüfenden unter anderem durch einen gültigen Lichtbildausweis identifizieren müssen. Kamera und Mikrofon des genutzten Gerätes müssten aktiviert sein, damit überprüft werden könne, dass die Leistungen auch selbst erbracht würden. Die Verordnung regele auch, was im Fall technischer Probleme gelten soll, sowie den Datenschutz.

Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) erklärte: "Gerade in der Pandemie ist es wichtig, Kontakte weitestgehend zu vermeiden; das gilt auch im Interesse von Studierenden und Lehrenden, aus deren Kreis zudem die Forderung nach hinreichender Rechtssicherheit für alternative Online-Prüfungsformen kam."

© dpa-infocom, dpa:210201-99-255072/2

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