Sachsen-Anhalt zahlt weiter Millionen an die Kirchen
Rund 35 Millionen Euro zahlt Sachsen-Anhalt aus seinem Haushalt an die christlichen Kirchen Jahr für Jahr. Die Grundlage ist mehr als 200 Jahre alt. Eine Mehrheit für die Abschaffung zeichnet sich im Landtag nicht ab.
Magdeburg (dpa/sa) - Die Linke hat für eine neue Initiative zur Abschaffung der jährlichen Millionen-Zahlungen des Landes Sachsen-Anhalt an die christlichen Kirchen im Landtag wenig Unterstützung erhalten. Eine Kommission sollte die Modalitäten klären und Vorschläge machen, schlug der Linken-Abgeordnete Wulf Gallert am Freitag in Magdeburg vor. Vertreter von Kirchen, Landesregierung und Landtagsabgeordnete sollten an einen Tisch. Jährlich zahlt Sachsen-Anhalt 35 Millionen Euro an die evangelische und katholische Kirche. Das ist laut Gallert pro Einwohner deutlich mehr als in allen anderen Bundesländern.
Die Linke verweist auf die Weimarer Verfassung von vor 100 Jahren, in der der Auftrag erteilt worden sei, die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften abzulösen.
"Wir wenden uns klar gegen eine Infragestellung der Staatskirchenverträge", sagte der CDU-Abgeordnete Andreas Schumann. Sebastian Striegel von den Grünen betonte: "Wir müssen an das Thema ran." Er bezeichnete den Antrag aber als "unverantwortlich in einer Situation, in der wir auf die stabilisierende Funktion der Kirchen angewiesen sind".
Für die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle ist der Auftrag des Grundgesetzes, die überkommenen Staatskirchenleistungen ablösen, klar. "Der Bund muss zunächst die Rahmengesetzgebung dafür schaffen. Dem können wir nun einmal nicht vorgreifen." Pähle begrüßte die vorgeschlagene Kommission. Es sei wichtig, das Verhältnis von Staat und Kirche zu diskutieren und neu zu justieren. Dabei gehe es um Geld, aber auch um Fragen der religiösen Vielfalt und der großen Zahl konfessionsloser Menschen im Land. Die AfD sprach sich für die Abschaffung der Zahlungen aus. Der Linken-Antrag wurde in den zuständigen Bildungsausschuss überwiesen.
Die nicht im Landtag vertretene FDP begrüßte die Debatte. Es sollten aber auch Rückübertragungen früher verstaatlichter Gebäude und Kirchen geprüft werden. "Wir sollten alle Dimensionen betrachten. Gerade die früher enteigneten Liegenschaften haben teilweise einen hohen Wert. Daher kann neben einer Ablösung auch eine Rückübertragung in Betracht kommen", erklärte die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende, Lydia Hüskens.
Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland finanzieren sich neben der Kirchensteuer auch durch staatliche Gelder. Grund dafür ist die Politik Napoleons Anfang des 19. Jahrhunderts, die zu Enteignungen von deutschen Kirchen und Klöstern geführt hat. Als Ausgleich dafür sprang der Staat ein. In der Weimarer Verfassung hieß es, dass diese Leistungen abgelöst werden sollten, was später auch ins Grundgesetz einging. Bislang wird aber noch jährlich gezahlt.
Antrag der Linken "Verfassungsauftrag wahrnehmen - Staatskirchenleistungen ablösen"