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Säuglingstod Revision gegen Bewährungsstrafe der Mutter

Der Prozess gegen die Mutter aus Köthen, die ihr Neugeborenes getötet haben soll, geht weiter. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

01.03.2018, 17:59

Dessau-Rosslau (dpa) l Nach dem gewaltsamen Tod eines Neugeborenen will die Staatsanwaltschaft die Bewährungsstrafe für die Mutter nicht akzeptieren. Die Anklagebehörde legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ein, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Damit muss sich jetzt der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Die Frau aus Köthen hatte in nicht-öffentlichen Verhandlungen gestanden, im August 2015 auf der Toilette ihres Partners ein Kind zur Welt gebracht zu haben.

Die heute 30-Jährige ging davon aus, das Baby sei tot – und versuchte, es hinunterzuspülen. Eine Obduktion ergab jedoch später, dass das Kind wenige Minuten lebte. Der Partner der Frau rief eine Stunde nach der Geburt den Notarzt, doch zu spät. Die Angeklagte wurde in dem Totschlags-Prozess vor einer Woche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.