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Schulentwicklung Neue Regeln für Schulgrößen

Für alle Schulformen mit eigener Oberstufe in Sachsen-Anhalt sollen künftig dieselben Mindestschülerzahlen gelten.

Von Alexander Walter 04.03.2020, 00:01

Magdeburg l Die Landesregierung hat am Dienstag neue Regeln für die Schulentwicklungsplanung gebilligt. Für alle Schulformen mit eigener Oberstufe – dazu gehören Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Integrierte Gesamtschulen – sollen künftig dieselben Mindestschülerzahlen gelten. Ziel sind mindestens 75 Schüler. Um gefährdete Standorte zu erhalten, können aber auch Oberstufen mit 50 Schülern eingerichtet werden. Schulen, die auch unter diese Größe fallen, sollen kooperieren können, um Standorte zu erhalten. Gemeinschaftsschulen nur mit den Klassen 5 bis 10 werden Sekundarschulen gleichgestellt. Es gilt die Mindeschülerzahl von 240. Bei mindestens 180 Schülern können die Schulträger Ausnahmegenehmigungen zum Fortbestand beantragen.

„Die Planungen ermöglichen es den Schulträgern, alle derzeitigen Standorte zu erhalten“, sagte Bildungsminister Marco Tullner (CDU). Darüber hinaus würden Regeln flexibilisiert, so dass etwa Förderschulen mit sinkenden Schülerzahlen künftig als Nebenstandorte erhalten bleiben können.

Ein Ende Januar lanciertes Papier des Ministeriums hatte für Ärger gesorgt. Darin war davon die Rede, dass gymnasiale Oberstufen künftig mindestens 75 Schüler haben müssten und nur im Ausnahmefall 50 Schüler möglich seien. Die Schülerzahl an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sollte auf 300 steigen.

Die SPD kündigte nach Bekanntwerden Widerstand an. Das Ministerium sprach von einem Zwischenstand. Eva Gerth, Landeschefin der Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert indes auch die jetzt veröffentlichten Regeln: „Wer eine Zielzahl von 75 Schülern in der gymnasialen Oberstufe fordert, bringt fast die Hälfte der Oberstufen im Land in Gefahr“, sagte sie. Der Entwurf geht jetzt in die Anhörung. Die Reform soll zum Schuljahr 2022/23 in Kraft treten.