Prozess beschäftigte sich mit angeblichem Missbrauch und Drohungen im Maßregelvollzug Uchtspringe Sexuelle Nötigung? Gericht spricht Angeklagten frei
Von Wolfgang Biermann
Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen Insassen des Maßregelvollzugs Uchtspringe vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Der 40-jährige Angeklagte, seit 1996 wegen sexuellen Missbrauchs in der geschlossenen Psychiatrie des Landeskrankenhauses untergebracht, sollte laut Anklage einen ebenfalls 40-jährigen Mitpatienten mittels Drohung und eines angeschliffenen Plastikmessers zu sexuellen Handlungen genötigt haben.
"Es ist nicht mit Sicherheit festzustellen, was tatsächlich auf dem Zimmer passiert ist, auch wenn es wohl sexuelle Handlungen gegeben hat", begründete die Vorsitzende Richterin der 1. Großen Strafkammer, Simone Henze-von Staden, das Urteil. Die Anklage hatte auf den Angaben eines 32-jährigen Zeugen beruht, der ebenfalls auf der zumindest zur Tatzeit überbelegten Station 33 untergebracht war. Der Zeuge hatte sich zum Prozessauftakt in Widersprüche verwickelt und drei Varianten zum Tatgeschehen abgeliefert. "Wir gehen nicht davon aus, dass der Zeuge bewusst gelogen hat, da er stark intelligenzgemindert ist", hieß es im Urteil.
"Intelligenzminderung beim Angeklagten und bei zwei Zeugen gestalteten die Beweisaufnahme sehr schwierig", hatte Staatsanwältin Rosemarie Fährmann in ihrem Plädoyer gesagt, bevor sie, wie auch Verteidiger Frank Dietze, Freispruch beantragte. Das vermeintliche Opfer hatte sich nicht an das Geschehen zu erinnern vermocht. Nach Aussage einer Sozialarbeiterin des Maßregelvollzugs habe der 40-Jährige für andere Patienten "öfter mal sexuelle Dienstleistungen erbracht".
"Homosexualität ist im Maßregelvollzug an der Tagesordnung. Das haben wir hier im Prozess erfahren", zog Rechtsanwalt Dietze sein persönliches Fazit.