Spenderorgane: Aufnahme auf die Warteliste
Derzeit warten in Deutschland rund 12 000 Patienten auf ein Spenderorgan, allein 8000 auf eine Niere. Das sind dreimal so viele, wie Transplantate vermittelt werden.
Sind Patienten wegen eines Organversagens auf eine Transplantation angewiesen, werden sie von ihrem Arzt bei einem Transplantationszentrum angemeldet. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Warteliste trifft das Zentrum mit dem Patienten. Ist das Risiko zu hoch oder sind die Erfolgsaussichten schlecht, wird der Eingriff nicht in Betracht gezogen.
Seit Dezember 2012 entscheidet in allen 47 Transplantationszentren eine interdisziplinäre Transplantationskonferenz über die Aufnahme in Wartelisten. Es gilt das Sechs-Augen-Prinzip.
Die Bundesärztekammer hat Richtlinien für die Organvermittlung erlassen. Dabei spielen der erwartete Erfolg nach der Transplantation, Dringlichkeit, Wartezeit und nationale Organaustauschbilanz bei der Zuteilung der Organe eine Rolle. (Quelle: DSO)