1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Staatsanwalt muss Burmeister laufen lassen

Sparkassenskandal Staatsanwalt muss Burmeister laufen lassen

Wendung im Stendaler Sparkassenskandal: Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Burmeister ein.

01.11.2017, 23:01

Stendal/Magdeburg l Der Fall Stendal sorgte vor vier Jahren bundesweit für Schlagzeilen. Die Liste der Vorwürfe war lang: Ein überdimensionierter Fuhrpark, zu häufig gewechselte Dienstwagen, Luxusbauten wie ein 80.000 Euro teurer, dann aber nicht genutzter Weinkeller, riskante Kreditgeschäfte mit zwei Freunden sowie mangelhafte Kontrollen und Scheinrechnungen bei Bauprojekten summierten sich nach Prüfungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes auf mehr als eine Million Euro.

Mehr als vier Jahre hatte die Abteilung Wirtschaftskriminalität der Magdeburger  Staatsanwaltschaft seitdem in dem Fall wegen Untreue- und Korruptionsverdachts gegen den langjährigen Vorstandsvorsitzenden Burmeister, einen damaligen Abteilungsleiter und einen Bauunternehmer aus dem Landkreis ermittelt.

Wie die Volksstimme in dieser Woche erfuhr, haben die Strafermittler das Verfahren gegen Burmeister vor kurzem eingestellt. „Die Vorwürfe gegen Herrn Burmeister waren entweder bereits verjährt beziehungsweise liegt kein hinreichender Tatverdacht vor“, erklärt der Sprecher der Magdeburger Staatsanwaltschaft, Frank Baumgarten.

Die Entscheidung trifft das Stendaler Kreditinstitut und die Kreispolitik völlig überraschend. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft betont, dass sie erst die Ergebnisse der am Stendaler Landgericht anhängigen Zivilverfahren abwarten wolle. „Bis dahin wird eine Entscheidung zurückgestellt“, teilte Baumgarten auf Volksstimme-Nachfragen regelmäßig mit.

Eine wichtige Entscheidung fällt jedoch erst am 21. November. Dann will Richter Christian Hachtmann im mehr als drei Jahre währenden Schadensersatzprozess gegen Burmeister sein Urteil verkünden. Das Kreditinstitut klagt gegen seinen langjährigen Chef auf eine Zahlung von insgesamt 550 .000 Euro.

Dokumente und Zeugenaussagen aus den bisherigen Prozessen seien in die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingeflossen, betont deren Sprecher. So seien die Vorwürfe beim besonders umstrittenen Weinkeller verjährt. Dies treffe auch auf riskante Kreditvergaben an zwei Freunde zu. Bei den häufigen Dienstwagenwechseln – bis zu fünf innerhalb von drei Jahren – vermochten die Strafermittler keinen Vorsatz erkennen.

Stendals Landrat Carsten Wulfänger (CDU) hatte den Sparkassen-Verwaltungsrat unmittelbar nach der Nachricht aus Magdeburg zu einer Sondersitzung einberufen. Das Gremium beschloss, umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einzulegen. Wulfänger äußert sich dazu wie folgt:  „Der Schriftsatz zur Begründung der Beschwerde wird zurzeit durch eine vom Verwaltungsrat beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ausgearbeitet.“

Nach Volksstimme-Informationen ist eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei aus Berlin eingeschaltet worden. Ziel ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Aus dem Verwaltungsrat ist deutliche Kritik an den Strafermittlern vernehmbar. „Deren Agieren gibt Verschwörungstheoretikern Auftrieb“, ärgert sich ein Mitglied.

Vor drei Jahren sorgte die Staatsanwaltschaft in dem Fall schon einmal für Schlagzeilen. Damals ließ ein Bediensteter 68 Aktenordner aus dem Asservatenkeller versehentlich schreddern. Sie waren von der Kreissparkasse eigentlich zur besseren Sicherung dorthin abgegeben worden und konnten anschließend nur zum Teil wieder rekonstruiert werden.

Für Dieter Burmeister zeichnet sich damit ein weiteren Teilerfolg ab. Der 68-Jährige hatte bereits erfolgreich seine jährlich rund 100.000 Euro schwere Pension eingeklagt, die das Kreditinstitut zunächst einbehalten hatte. Den Schadensersatz von rund 230.000 Euro für zwei Gutachten, in denen die Verfehlungen aufgearbeitet wurden, trägt nach Angaben seines Anwaltes seine Versicherung. Die Klage gegen seine fristlose Entlassung  hatte Burmeister verloren. Hier dürfte ihm ein fast sechsstelliger Betrag entgangen sein.

Spannend wird es noch einmal beim Urteil im Schadensersatzprozess vor dem Stendaler Landgericht. Richter Hachtmann hatte zuletzt deutlich gemacht, dass er einen Großteil der Forderungen als berechtigt ansieht. Für Burmeister entscheidend ist, ob der Richter in seinem Urteil am 21. November sein Verhalten als vorsätzlich oder nur als fahrlässig einstuft. Im letzteren Fall dürfte seine Versicherung für den Schaden aufkommen.