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Staatsanwaltschaft Keine Ermittlungen gegen Dalbert

Debatte um umstrittene Auftragsvergabe: Behörde kann keinen Schaden für Sachsen-Anhalt erkennen.

Von Michael Bock 20.11.2020, 00:01

Magdeburg l Im Zusammenhang mit einer umstrittenen Auftragsvergabe wird die Staatsanwaltschaft Magdeburg kein Ermittlungsverfahren gegen Umweltministerin Claudia Dalbert und ihren Staatssekretär Klaus Rehda (beide Grüne) einleiten. Zuvor hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Scheurell Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gestellt.

Es fehle „an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat“, heißt es im Einstellungsbescheid (Az: 548 Js 36791/20). Ein finanzieller Schaden für das Land sei nicht erkennbar. Inwieweit „Pflichtwidrigkeiten oder Verstöße gegen den Transparenzbeschluss“ des Landtags gegeben seien, ließ die Staatsanwaltschaft allerdings offen.

Im Oktober hatte Scheurell Anzeige erstattet. In der Sache geht es um einen knapp 400 000 Euro teuren Auftrag, den Umweltstaatssekretär Rehda im April am Landtag vorbei ausgelöst hatte.

Aber: Nach Auffassung des Landesrechnungshofs und auch von Landtagsjuristen stand das Geld zum Zeitpunkt der Vergabe nicht mehr zur Verfügung. Zuletzt war auch das Finanzministerium auf Distanz zum Dalbert-Ressort gegangen.

Die Angelegenheit hatte die Koalition belastet. Die CDU-Landtagsfraktion forderte den grünen Partner auf, personelle Konsequenzen zu ziehen. Es seien vorsätzlich Haushaltsbestimmungen gebrochen worden. Ministerin Dalbert wies Kritik an ihrem Staatssekretär stets zurück. Rehda habe „in einer schwierigen Situation rechtskonform gehandelt, um Schaden vom Land abzuwenden“.

Frank Scheurell sieht sich trotz der Einstellung in seiner Kritik bestätigt. In einer Pressemitteilung warf der Wittenberger der Hausspitze des Umweltministeriums erneut einen „vorsätzlichen Rechtsbruch und die willentliche Missachtung des Parlaments“ vor. Erschwerend hinzu kämen „das fehlende Unrechtsbewusstsein und das selbstherrliche Auftreten von Frau Dalbert und Herrn Rehda“. Deren Agieren offenbare „fehlendes Amts- und Rechtsverständnis“. Mit ihrem „unwürdigen Verhalten“ hätten beide ihre Ämter und letztlich auch die politische Kultur beschädigt.