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Starke Prüfungsangst im Studium: Therapie kann sinnvoll sein

03.12.2014, 12:19

Erfurt - Angst vor Prüfungen kennt jeder Student. Doch in manchen Fällen gewinnt Panik vor der Prüfung die Oberhand, bis es nicht mehr gesund ist. Normaler Bammel oder krankhaftes Verhalten - wie finden Studierende das heraus?

Prüfungsangst, depressive Verstimmungen oder auch Existenzängste sind Emotionen, die viele Studierende während ihrer Zeit an der Uni durchleben. Dauern sie jedoch über einen längeren Zeitraum an, sollten die Studierenden sich professionelle Hilfe suchen. Darauf weist Karl-Heinz Stange von der Fachhochschule für angewandte Wissenschaften Erfurt in dem Studienratgeber
"Psychotherapiemöglichkeiten, Hilfen und Nachteilsausgleiche für Studierende" hin.


Ob sich die Gefühle im normalen Spektrum bewegen oder ob eine Therapie sinnvoll ist, finden Studierende durch eine Selbstbefragung heraus: Leiden sie an unerklärlichen Angstzuständen oder starker innerer Unruhe? Fühlen sie sich sehr oft oder ständig depressiv, unfähig, wert- oder hilflos? Haben sie das Interesse an Dingen verloren, die ihnen früher Freude bereitet haben? Ist ihr Essverhalten gestört und leiden sie darunter? Wenn Studierende mindestens eine dieser Fragen mit einem klaren "Ja" beantworten, sollten sie das Gespräch mit einem Therapeuten suchen, rät Stange.

Das gilt auch, wenn Studenten häufig gegen sich oder andere aggressiv sind, unter Zwangshandlungen, Schlafstörungen oder Suchtverhalten leiden. Halluzinationen oder unerklärliche körperliche Symptome seien weitere Indizien für akuten Handlungsbedarf, führt Stange aus.

Angst vor einer Stigmatisierung sollte Studierende nicht davon abhalten, eine Therapie zu beginnen. Die stehe nur der Genesung im Weg. Laut Stange gilt: So wie man sich bei juristischen Problemen an einen Anwalt wendet, so solle man sich bei psychischen Leiden in Therapie begeben.


Attest reicht nicht immer aus
Können Studenten aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht mitschreiben, reicht eine Krankschreibung nicht aus. Denn wer von einer angemeldeten Prüfung zurücktritt, braucht einen Grund, den der Prüfungsausschuss anerkennt. "Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt steht aber nicht drauf, woran der Student leidet", erklärt der Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln. Somit geht aus ihr auch nicht hervor, ob der Student die Prüfung tatsächlich nicht antreten kann. Denn auch mit einem gebrochenen Zeh lässt sich eine Matheklausur schreiben.

Deshalb kann es unter Umständen vorkommen, dass Studenten den Arzt von der Schweigepflicht entbinden müssen. Abhängig sei das vom Prüfungsausschuss. Der Arzt sollte dann genau auf der Bescheinigung angeben, woran der Student erkrankt ist.