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Statistik Mehr U-Häftlinge in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist die Zahl derjenigen, die hinter Gittern auf ihren Prozess warten, um mehr als zehn Prozent gestiegen.

Von Bernd Kaufholz 13.05.2019, 01:01

Magdeburg l Am 30. November 2015 saßen in Sachsen-Anhalt 164 Männer und sechs Frauen in Untersuchungshaft. Im vergangenen Jahr waren es 219 Männer und neun Frauen. Mit diesem deutlichen Anstieg schwimmt das Land mit dem Strom. Denn die Zahl der Untersuchungs-Häftlinge in Deutschland ist von 2014 bis 2018 um 25 Prozent gestiegen.

Besonders drastisch war der Anstieg in Hamburg und Bremen. Dort hat sich die Zahl der U-Häftlinge beinahe verdoppelt, obwohl die Zahl der Straftaten in den vergangenen Jahren gesunken ist. In Berlin zeigt der Pfeil ebenfalls steil nach oben. Am 31. Dezember 2013 warteten 568 Verdächtige in Haft auf ihren Prozess. Ende vergangenen Jahres waren es 881.

Oberstaatsanwalt Klaus Tewes von der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Burgenlandkreis) sieht eine mögliche Ursache in der „verstärkten Fluchtgefahr von Tatverdächtigen“. Durch den Zuzug ausländischer Männer im Alter zwischen 14 und 30 Jahren, die nicht aus der Europäischen Union kommen, müssten Staatsanwaltschaften öfter beim Haftrichter Untersuchungshaft beantragen.

Der Oberstaatsanwalt liegt mit seiner Vermutung auf der Linie des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne). Der meint, dass Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland wegen Fluchtgefahr schneller ins Gefängnis kommen.

Das statistische Bundesamt fand heraus, dass 2017 im Vergleich zu 2014 die Zahl nichtdeutscher Staatsangehöriger in Untersuchungshaft um 26 Prozent gestiegen ist.

Hamburgs Justizsenator begründet den Anstieg der U-Häftlings-Zahl im Stadtstaat mit den Fahndungserfolgen der Polizei. Till Steffen sagt: „Wenn die Ermittler erfolgreich sind, dann liegen in vielen Fällen auch Haftgründe vor.“

Auch im Jugendbereich, der Altersgruppe 14 bis 18 Jahre, ist laut Oberstaatsanwalt Tewes ein Anstieg zu verzeichnen. „2016 mussten 16 Jugendliche hinter Gitter, 2018 waren es 26 – ein Plus von 62 Prozent.“

Dass die Zahlen im Vergleich zu denen von vor 20, 30 Jahren sehr überschaubar sind, weiß der Oberstaatsanwalt. „Damals waren es mehr als 100 jugendliche U-Häftlinge.“

Warum das so ist, liege zum einen am demografischen Wandel, zum anderen auch daran, dass es weniger schwere Straftaten von Jugendlichen gebe. Innerhalb von sechs Monaten müssen U-Häftlinge vorm Richter stehen. Ist das nicht der Fall, prüft das Oberlandesgericht (OLG), ob der Weggeschlossene weiter in Haft bleibt oder entlassen wird. 2015 wurden vier socher Fälle überprüft, 2018 elf. In drei Fällen durften Tatverdächtige die U-Haftanstalt verlassen. Gegen einen Mann hatte sich der dringende Tatverdacht nicht erhärtet. Bei einem weiteren Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot wurde der Angeklagte entlassen, weil ein Zeuge erkrankt war und deshalb nicht verhandelt werden konnte. Im dritten Fall war bei der Ansetzung des Prozesses der Urlaub eines Richters übersehen worden. Dem OLG war nichts anderes übrig geblieben, als den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Obwohl es in Sachsen-Anhalt mehr Untersuchungshäftlinge gibt, haben die Haftanstalten (noch) keine Unterbringungsprobleme. Anders in Berlin. Dort wurde in der U-Haftanstalt Moabit die Teilanstalt IV mit beinahe 50 Plätzen reaktiviert.