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Sachsen-Anhalt Ärgerliche Knöllchen auf Parkplätzen von Supermärkten: Diese Regelungen gibt es

Wer eine Parkscheibe auf so manchen Supermarktparkplätzen in Sachsen-Anhalt vergisst, wird häufig zur Kasse gebeten. Ist das rechtens? 

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 16.07.2024, 11:08
Ein Schild der privaten Firma "fair parken" auf einem Supermarktparkplatz: Auch in Sachsen-Anhalt müssen Supermarktkunden, die eine Parkscheibe vor dem Einkaufen vergessen unter der Frontscheibe des Autos zu platzieren, mit einer Geldbuße rechnen.
Ein Schild der privaten Firma "fair parken" auf einem Supermarktparkplatz: Auch in Sachsen-Anhalt müssen Supermarktkunden, die eine Parkscheibe vor dem Einkaufen vergessen unter der Frontscheibe des Autos zu platzieren, mit einer Geldbuße rechnen. Symbolfoto: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Magdeburg - Schnell ist es passiert: Einmal nicht auf das Platzieren einer Parkscheibe hinter der Fensterfront gedacht, schon droht auf privaten Parkplätzen von Supermärkten ein Knöllchen.

"Die Ahndung von Parkverstößen auf einem Supermarktparkplatz erfolgt nicht nach der Straßenverkehrsordnung, sondern ist eine Vertragsstrafe, da der Parkplatz ein Privatgrundstück ist", erklärt Diane Rocke, Referentin für Recht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, auf Nachfrage dieser Zeitung.

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Daher könne der Eigentümer die Nutzungsbedingungen für den Parkplatz selbst aufstellen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Parkende und Supermarktbetreibende einen wirksamen Vertrag über das Parken geschlossen haben. "Dies ist möglich durch das Anbieten des Parkraumes und auf der anderen Seite durch das Abstellen des Fahrzeuges", so Rocke weiter. Heißt im Klartext: Das einfache Befahren und Abstellen des Autos auf einem privaten Parkplatz stellt einen wirksamen Vertrag dar. 

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Nicht jede Vertragsstrafe muss rechtens sein

Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Vertragsstrafe ist es jedoch, dass die Parkenden die Regelungen kennen. "Dazu müssen die Parkbedingungen durch Aushänge deutlich erkennbar sein", erklärt Rocke.

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Allerdings müssen die Strafen angemessen bleiben. Was dies genau bedeutet, muss bei einem Streit im Einzelfall von einem Gericht entschieden werden. Eine genaue Definition gäbe es nicht. "Grobe Orientierung geben die Höhe der Bußgelder, die im öffentlichen Verkehrsraum verlangt werden können. Diese liegen in etwa bei 25-30 Euro", antwortet Diane Rocke auf die Fragen dieser Zeitung.

Wenn die Post mit dem Knöllchen vom Supermarkparkplatz im heimischen Briefkasten liegt, haben die privaten Firmen die eigenen Daten bei den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt abgefragt. Dies sei datenrechtlich auch zulässig. Aber was können Betroffene gegen die Bescheide tun?

Was können Betroffene in Sachsen-Anhalt gegen die Supermarkt-Knöllchen tun?

"Wer ein Knöllchen auf einem Supermarktparkplatz unter dem Scheibenwischer findet und der Meinung ist, dass zum Beispiel die Infopflichten nicht erfüllt wurden, sollte Beweise sammeln und den Abstellort, die Hinweisschilder fotografieren und der Forderung widersprechen. Wenn weiterhin Streit über die Rechtmäßigkeit besteht, kann nur ein Richter in der Sache entscheiden", so Rocke am Ende.

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Vom Anbieter "fair parken" hieß es gegenüber dieser Zeitung in dem Fall eines Schönebecker Supermarktes immerhin: "Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommt 'fair parken' Kunden entgegen, die versehentlich oder wegen eines ausgedehnten Großeinkaufs gegen die Parkordnung verstoßen haben. Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen“, so eine Sprecherin. Wer seinen Kassenzettel auf der Webseite hochlädt, kann also damit rechnen, dass Kulanz gewährt wird.

Freilich eine Garantie dafür gibt es aber nicht.