1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Streit um Besoldung: Verfassungsgericht lehnt Eingreifen ab

Streit um Besoldung: Verfassungsgericht lehnt Eingreifen ab

22.06.2016, 09:30

Karlsruhe (dpa/sa) - Im Streit um eine angemessene Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt sieht das Bundesverfassungsgericht keinen Anlass zum Einschreiten. Die Karlsruher Richter hatten die Bezahlung der Richter und Staatsanwälte dort im Mai 2015 als zeitweise viel zu niedrig und damit verfassungswidrig beanstandet. Die Kläger von damals scheiterten nun aber mit dem Versuch, dieses Urteil vollstrecken zu lassen. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt.

Die drei Richter und ein Staatsanwalt wollten, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt aufgibt, für eine bestimmte Besoldungsgruppe eine verfassungskonforme Regelung für die Jahre 2008 bis 2010 zu erlassen. Allerdings hat das Land im Dezember bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Die Kläger kritisieren diese als Minimallösung.

Das Verfassungsgericht sei aber nur dann am Zug, wenn der Gesetzgeber gar nicht oder ganz offensichtlich unzureichend aktiv werde, heißt es in dem Beschluss vom 7. Juni. Das neue Gesetz könne allenfalls auf eine neue Verfassungsklage hin geprüft werden. (Az. 2 BvL 3/12 u.a.)

Mitteilung des Gerichts

Beschluss vom 7. Juni

Urteil zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015

Vollstreckung von Verfassungsgerichtsurteilen, § 35 BVerfGG

Gesetz zur Änderung der Vorschriften in Sachsen-Anhalt