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Schweinemast Tierschützer bekommen erneut recht

Drei Tierschützer, die in einer Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt Missstände aufdeckten, haben vor Gericht erneut gewonnen.

Von Bernd Kaufholz 22.02.2018, 16:44

Naumburg l Am Ende der Verhandlung vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Naumburg war Befriedigung und Jubel der drei angeklagten Tierschützer und ihrer zahlreichen Symphatisanten im Gerichtssaal groß: Das OLG hatte, wie bereits die beiden ersten Instanzen einen „rechtfertigenden Notstand“ in der Handlung der zwei Männer und der Frau gesehen, der höher, als der begangene Hausfriedensbruch zu bewerten ist. 

Die Aktivisten von Animal Rights Watch (Ariwa) waren im Sommer 2013 in die Stallungen einer Schweinaufzuchtanlage in  der Gemeinde Burgstall eingedrungen und hatten die Zustände anhand von Videos dokumentiert. Dabei hatten sie auf größtmöglche Hygiene geachtet, um keine Keime einzuschleppen.

Die Dokumentation legten die Aktivisten den Behörden vor, um sie zum Handeln zu zwingen. In der Anlage mit 60.000 Tieren hatte es gravierende Verstöße gegen die seit dem 1. Januar 2013 geltende Tierschutznutztierhaltungsverordnung gegeben

Das OLG übernahm gestern in seiner Stellungnahme zum Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft in großen Teilen die Urteilsgründe des Amtsgericht Haldensleben und des Landgerichts Magdeburg. Beide Instanzen hatten die Tierschützer freigesprochen. Rechtsfehler der Vorinstanzen habe der Senat nicht feststellen können. Somit sei der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zu verwerfen.

ARIWA-Sprecherin Sandra Franz hofft, „dass das Urteil Signalwirkung in Sachen Tierschutz hat“. Sie bemängelte, dass die Politik nach wie vor zu lasch sei. „Da wird eher darüber nachgedacht Stalleinbrüche von Tierschützern schärfer zu bestrafen, als sich um das Tierwohl zu kümmern.“

Sachsen-Anhalts Bauernverband kritisiert das Urteil scharf. „Das ist untragbar“, sagte  Sprecher Christian Apprecht. „Es ermuntert Nachahmer, in fremdes Eigentum einzudringen.“ Nach Auffassung der Verbandes steht es allein Behörden zu, Betriebe zu kontrollieren.

Sachsen-Anhalts Agrarministerin Claudia Dalbert (Grüne) zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden. „Implizit ist das die Aufforderung an die Politik, hier endlich konkret tätig zu werden. Es ist jetzt Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass der Tierschutz in den Schweineställen flächendeckend eingehalten wird.“

Die CDU akzeptiert, dass in Einzelfällen das Tierwohl Vorrang vor der Unverletzlichkeit des Eigentums hat. „Wir hoffen aber, dass dieses Urteil nicht zu Aktionismus vermeintlicher Tierschützer führen wird, denn die Kontrolle des Tierschutzes obliegt den zuständigen Behörden“, sagte Agrarpolitiker Guido Heuer.

Lesen Sie hier den Kommentar zum Thema von Bernd Kaufholz.