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Todesfall Köthen Behördenversagen in Serie

In Köthen wurde der tatverdächtige Afghane nicht sofort abgeschoben. Bürger verlangen zu Recht eine belastbare Sicherheitsarchitektur.

Von Alois Kösters 10.09.2018, 20:49

Oberstaatsanwalt Horst Nopens will den 20-jährigen Jugendlichen schützen, sagt er. Deshalb nennt er die „kleineren Delikte“ des Afghanen in der Pressekonferenz nicht.

Als seine Behörde vor der Frage stand, die Menschen in Köthen durch eine schnelle Abschiebung zu schützen oder für den „Jugendlichen“ vielleicht eine Bewährungsstrafe zu beantragen, musste sie sehr lange abwägen. Und für Nopens, der auch „Anti-Aggressions-Trainer“ ist, scheint die Möglichkeit, der Mehrfach-Täter könnte in dieser Zeit wieder eine Straftat begehen, keine Rolle gespielt zu haben. Gar nichts passierte.

Bis der Kreis erneut einen Antrag auf Abschiebung stellte. Da war es für den 22-jährigen Köthener Markus B. zu spät. Beim Messerstecher in Chemnitz war es ein „Aktenfehler“, der die Abschiebung verhindert hat. Ob Gleichgültigkeit oder Fehler: Die Bürger erwarten zu Recht nach jahrelangem Bedauern über Behördenversagen in Serie eine belastbare Sicherheitsarchitektur.

Zum Artikel "Köthener starb nicht durch Kopftritte"