Druck des Parlaments zwingt Innenminister zum Einlenken Trinkwasserverbände müssen nun doch nicht an Kommunen zahlen
Magdeburg l Sachsen-Anhalts Innenministerium hat gestern überraschend einen im April verfügten Erlass über sogenannte Konzessionsabgaben bei Trinkwasserverbänden zurückgenommen. Innenstaatssekretär Ulf Gundlach (CDU) erklärte danach: "Trinkwasserzweckverbände, die die Trinkwasserversorgung von den Gemeinden übernommen haben, dürfen nicht von den Gemeinden zur Zahlung einer Konzessionsabgabe verpflichtet werden." Im April hatte das Ministerium noch das Gegenteil angewiesen.
Die Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Versorgungsunternehmen an Gemeinden dafür zahlen, dass sie deren Straßen für das Verlegen von Leitungen nutzen dürfen. Rechtlich gesichert ist, dass Kommunen von einer GmbH oder AG Konzessionsabgaben erheben dürfen.
Juristisch hoch umstritten dagegen ist, ob auch öffentlich-rechtliche Trinkwasserzweckverbände dazu verpflichtet werden können. Denn für Sachsen-Anhalt gibt es dafür noch kein abschließendes Gerichtsurteil. Dennoch wiesen das Innenministerium und das Landesverwaltungsamt in zwei Erlassen im April und im Juni an, dass finanziell angeschlagene Kommunen Konzessionsabgaben erheben müssen. Trinkwasserverbände von Nord bis Süd schlugen Alarm, befürchteten Preiserhöhungen von bis zu 40 Cent je Kubikmeter Trinkwasser und jahrelange Prozesse. Nachdem die Linke im Landtag für nächste Woche einen Parlamentsantrag zur Aufhebung der Erlasse einbrachte, wuchs auch der Druck von SPD und CDU auf die Regierung.
SPD-Kommunalexpertin Silke Schindler kritisierte gestern das Innenministerium: "Die landesweite Aufregung hätte vermieden werden können, wenn man sich im Innenministerium die Rechtslage genauer angesehen hätte." Seite 5