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Trockenheit Erste Landkreise verbieten Wasser-Entnahme

Niedrige Wasserstände führen in Teilen Sachsen-Anhalts zu Wasserknappheit. Landkreise verbieten Entnahme aus öffentlichen Gewässern.

Von Julia Puder 13.07.2019, 11:33

Magdeburg l Anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände führen zurzeit in weiten Teilen des Landes Sachsen-Anhalt zu Wasserknappheit. Einige Landkreise ergreifen deshalb erste Maßnahmen zum Wassersparen. Andere sehen bislang keinen Grund zum Handeln.

Im Salzlandkreis ist es momentan verboten, Wasser mit einer Pumpe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, die dem deutschen Wasserrecht unterliegen. Ausnahmen gelten derzeit für die Elbe bei Barby, die Saale bei Bernburg, die Bode bei Staßfurt und Hadmersleben. Die Wasserentnahme aus dem Karlssee bei Glöthe ist ab einem Pegelstand von plus zehn Zentimetern untersagt, die beim Üllnitzer Karolinensee ab einem Pegel von minus zehn Zentimetern. Ausgenommen vom Verbot sind in Schönebeck der Felsensee, Langer See und Blauer See, die Pretziener Seen und der Grüne See in Pretzien, die Kiesseen Barby und Groß Rosenburg.

Seit Donnerstag verbietet auch der Altmarkkreis Salzwedel die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Die Grundwasserstände liegen laut der zuständigen Behörden mehr als 50 Zentimeter unter dem langjährigen Mittel.

Im Landkreis Stendal gibt es zwar keine generellen Entnahmeverbote, jedoch ist eine Wasserentnahme aus Gräben, Flüssen und anderen Gewässern mit Pumpen ohne entsprechende Genehmigung generell nicht gestattet. Die Wasserentnahme aus Gartenbrunnen ist davon nicht betroffen.

Pumpen an Gewässern sind auch im Jerichower Land nicht gern gesehen. Die Wasserentnahme ist auch dort verboten. Nur Bundeswasserstraßen sind vom Verbot ausgenommen.

Im Harz ist die Einschränkung der Wasserentnahme „bei einer wesentlichen Verminderung der Wasserführung“ bereits im Wasserhaushaltsgesetz festgeschrieben. Ein allgemeingültiges Verbot gibt es nicht, war dort zu erfahren. Dagegen ist im Landkreis Anhalt-Bitterfeld derzeit „jegliche Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtung aus Oberflächengewässern untersagt.“ Anders im Saalekreis und Burgenlandkreis. Dort sind momentan noch keine Verbote ausgesprochen, jedoch wird dazu aufgerufen verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen.