Neun Straftäter können gegenwärtig elektronisch geortet werden, Kapazität für mehr als 500 Überwachungsstelle in Hessen hat alle Fußfesseln Deutschlands im Blick
Der Landtag befasst sich Donnerstag mit der elektronischen Fußfessel. Nach Auffassung des Justizministeriums wird das Parlament zustimmen, dass entlassene, aber noch als gefährlich geltende Straftäter so überwacht werden können.
BadVilbel l Der 32000-Einwohner-Ort Bad Vilbel (Hessen) beherbergt seit dem vergangenen Monat eine bundesweit einmalige Einrichtung. Von einem 400 Quadratmeter großen Raum aus werden Straftäter überwacht, denen per Gerichtsbeschluss eine elektronische Fußfessel verordnet wurde - als Bewährungsauflage innerhalb der sogenannten Führungsaufsicht.
Die Überwachungsstelle ist spartanisch eingerichtet. Das sichtbare Herzstück sind drei Monitore, von denen zumeist zwei in Betrieb sind. Diese Monitore sind die Augen der 15 Mitarbeiter der Justizeinrichtung, die zur Zeit allerdings nur auf neun elektronisch Gefesselte gerichtet sind.
Ohne Probleme können 500 Fußfesseln durch das System erfasst und überwacht werden. Steigt die Zahl der Straftäter, kann die Software mit geringem Aufwand angepasst werden.
Der hessische Justizsprecher Hans Liedel sagt: "Wir überwachen gegenwärtig neun Gewalt- und Sexualstraftäter. Vier aus Bundesländern, die bereits eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen haben, fünf sind über die Polizei von Bundesländern, deren Parlamente noch zustimmen müssen, angekoppelt."
Sachsen-Anhalt lässt noch keine Straftäter über die "Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder" in Bad Vilbel an der langen Leine laufen.
Justizsprecherin Ute Albersmann sagte gestern: "Wir waren allerdings darauf eingestellt, dass unsere Gerichte möglicherweise diese Form der Führungsaufsicht aussprechen." Dann hätte seit dem 1. Januar dieses Jahres die Möglichkeit bestanden, ihren Aufenthaltsort über die Polizei durch Bad Vilbel zentral überwachen zu lassen.
Schwacher Akku oder auf der Flucht?
Grundsätzlich ist das Signal der Fußfessel anonymisiert. Lediglich, wenn irgendetwas mit dem System nicht stimmt, beginnt eine Nummernleiste, die einer konkreten Fessel zugeordnet werden kann, zu blinken. Dann gibt es zum Beispiel die Information: "Akku schwach" oder "Einschlusszone wird verlassen".
Das dann ablaufende Prozedere ist genau vorgegeben. Die Überwacher wissen genau, wie sie reagieren müssen.
Liegt der erste Fall vor, ruft die Zentrale beim Träger des elek-tronischen Teils an und teilt ihm mit, dass sich nach 24 Stunden Laufzeit der Stromspeicher langsam verabschiedet. Lädt der Fesselträger den Akku auf, gibt es in Bad Vilbel bei Frankfurt ein entsprechendes Signal.
Im Fall zwei - zum Beispiel wenn der Straftäter in einem Bus sitzt, der die ihm zugewiesene Aufenthaltszone verlässt - bekommt die Zentrale ebenfalls einen elektronischen Hinweis. In diesem Fall kann per GPS der Standort desjenigen, der gerade gegen seine Bewährungsauflagen verstößt, aufgerufen werden.
Auch hier setzt sich die Zen-trale telefonisch mit dem Probanden in Verbindung. Geht er nicht ans Handy, läuft die Fahndung an. Meldet er sich und sagt, dass er im falschen Bus sitzt, an der nächsten Haltestelle aussteigen will und zurückfährt, überwacht es die Zentrale per GPS-Karte. Hält sich der Gefesselte nicht daran, wird die Polizei im betreffenden Bundesland informiert. Dem Delinquenten droht dann die Festnahme.