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Urteil Lebenslange Haft wegen Mordes

Ein 36-jähriger Angeklagter aus Eilsleben im Bördekreis ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft am Landgericht Magdeburg verurteilt worden.

Von Bernd Kaufholz 19.03.2018, 10:45

Magdeburg l Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Magdeburg hat am 19. März 2018 einen 36 Jahre alten Angeklagten aus Eilsleben im Bördekreis zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.

Für das Schwurgericht ist es erwiesen, dass Marco V. am 5. September 2017 seine 37-jährige Freundin in deren Wohnung in Haldensleben mit einer Sektflasche erschlagen hat, weil er nicht damit zurecht gekommen war, dass ihm Susanne G. am Tattag den Laufpass gegeben hatte.

Mit dem Urteil schloss sich das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an.

Wie der Vorsitzende Dirk Sternberg in seiner Urteilsbegründung sagte, sei das Mordmerkmal niederer Beweggrund gegeben. Der Angeklagte habe aufgrund übersteigerten Besitzstrebens getötet. Er wollte so erreichen, dass auch kein anderer seine Freundin bekommt, wenn er sie selbst nicht haben kann.

Das Mordmerkmal Heimtücke, das ebenfalls im Raum gestanden hatte, zog das Gericht hingegen nicht heran. Das Opfer habe zwar geschlafen, jedoch sei nicht auszuschließen, dass Susanne G. aufgrund ihres "hohen Alkoholisierungsgrads" (mehr als 3 Promille) in einen tiefen Schlaf gesunken sei. Der Bundesgerichtshof habe in solch einem Fall höchstrichterlich "Heimtücke" des Täters und "Arg- und Wehrlosigkeit" des Opfers ausgeschlossen.

Susanne G. hatte ihrem Freund am Tattag per Chat mitgeteilt, dass sie sich endgültig trennen und sie auch den Wohnungsschlüssel zurück haben wolle. Vorausgegangen waren Streitigkeiten, weil V. eifersüchtig gewesen ist. Deshalb war es auch in den Tagen vor dem Mord bereits zu Tätlichkeiten gekommen.

Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, seine damalige Freundin mit einer dickwandigen Sektflasche erschlagen zu haben. Allerdings hatte er die Tat und das Geschehen unmittelbar davor anders geschildert. Susanne G. sei wach gewesen, es habe einen Streit gegeben, sie habe ihn geohrfeigt, daraufhin habe er zur Sektflasche gegriffen. Diese Version verbannte das Gericht allerdings als Schutzbehauptung ins Reich der Phantasie.