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Urteil Mann muss nach Drohanrufen in die Psychiatrie

Seit 2012 seien mehr als 800 Verfahren gegen den Mann aufgelaufen. Unter anderem kündigte er an das Justizzentrum in Halle zu sprengen.

06.08.2020, 16:15

Dessau-Roßlau (dpa) l Ein 45 Jahre alter Mann wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, nachdem er mehrfach Drohanrufe bei Behörden und Supermärkten getätigt hat.

Das hat das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag nach sechsmonatiger Verhandlung entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Die Strafkammer habe es als erwiesen angesehen, dass der Mann in zahlreichen Fällen den öffentlichen Frieden durch die Androhung von Straftaten störte.

So kündigte der 45-Jährige etwa im Januar 2019 an, sich mit einem Sprengstoffgürtel im Justizzentrum Halle in die Luft zu sprengen. Damit habe der Mann erreichen wollen, dass ein Angeklagter freigelassen werde, dessen Prozess zeitgleich in Halle lief.

Zudem rief er zwei Supermarktketten an und behauptete, vergiftete Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben.

Die Vorsitzende der Strafkammer wies darauf hin, dass im Prozess nur ein Bruchteil der Taten verhandelt wurde. Seit 2012 seien mehr als 800 Verfahren wegen ähnlicher Taten aufgelaufen.

Nach Einschätzung eines Sachverständigen geht von dem 45-Jährigen eine erhebliche Gefahr aus. Laut einem Gutachten ist nicht auszuschließen, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit schuldunfähig war. Deswegen ordnete das Gericht die gesicherte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.