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Urteil Zweiter Freispruch für Halles OB

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand wurde vom Landgericht Magdeburg vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.

06.10.2017, 16:39

Magdeburg (dpa) l Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) ist auch in einem zweiten Prozess vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Es habe sich kein Schuldnachweis finden lassen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Magdeburg am Freitag. Wiegand stand wegen umstrittener Personalentscheidungen vor Gericht. In einem ersten Prozess hatte ihn das Landgericht Halle freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Magdeburg.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 60-Jährigen Wiegand vorgeworfen, seine Büroleiterin und zwei Referenten kurz nach seinem Amtseintritt 2012 ohne Ausschreibung und in zu hohen Tarifgruppen eingestellt zu haben. Dadurch entstehe der Stadt Halle ein Schaden von rund 270.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Wiegand habe seine Pflichten nicht verletzt, befanden die Richter. Seinen Ermessensspielraum, der ihm als Oberbürgermeister bei der Neueinstellung von Mitarbeitern zustehe, habe er nicht überschritten. Wiegand hatte sich stets auf diesen Ermessensspielraum berufen. Er nahm das Urteil ohne Regung zur Kenntnis und verließ das Gericht am Freitag, ohne einen weiteren Kommentar abzugeben.

Auch eine Verpflichtung zur Ausschreibung der Stellen habe es nicht gegeben, urteilten die Richter. Zeugenvernehmungen hätten bestätigt, dass sich der OB genaue Gedanken zur Einstellung und Eingruppierung der Mitarbeiter gemacht habe. Damit die Verwaltung handlungsfähig bleibe, sei eine rasche Besetzung der Stellen nötig gewesen. Viele Kandidaten, die Wiegand angesprochen hatte, hätten aber abgelehnt – der OB habe deshalb zu Recht überlegt, wie er geeignetes Personal finden und binden könne.

Die betroffenen Mitarbeiter waren zuvor nicht in Diensten der Stadt. Es sei folglich um Neueinstellungen gegangen. Bei der Eingruppierung in eine Gehaltsklasse habe Wiegand auch berufliche Vorerfahrungen berücksichtigen dürfen, wenn diese für die neue Tätigkeit förderlich seien. Es gebe keine Belege, dass Wiegand gegen diese Vorgaben verstoßen habe.

Zwar habe der Oberbürgermeister den Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten, damit der Stadt keine unnötigen Kosten entstünden. "Es muss aber nicht um jeden Preis gespart werden", sagte der Vorsitzende Richter.