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Verdacht Behörden prüfen Vogelgrippe-Gefahr

Nach einem Vogelgrippefall im benachbarten Brandenburg sind auch die Landkreise in Sachsen-Anhalt alarmiert.

22.01.2020, 07:23

Magdeburg (dpa) l Die Behörden der zuständigen Kommunen seien über den Befund informiert und erarbeiteten derzeit eine Risikobewertung, teilte das Magdeburger Agrarministerium auf Anfrage mit. Sollten diese Analysen zu dem Schluss kommen, dass eine Einschleppung der Vogelgrippe durch Wildvögel droht, könnte eine Stallpflicht für Geflügel erlassen werden, hieß es. Derzeit hat der Fund in Brandenburg noch keine direkten Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt.

Am Montag hatte das Brandenburger Verbraucherministerium mitgeteilt, dass nahe der polnischen Grenze eine tote Blessgans gefunden worden sei, bei der der Vogelgrippe-Erreger H5N8 festgestellt wurden sei. Derzeit wird vermutet, dass das Virus durch Zugvögel eingeschleppt wurde. Es breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus. Laut Agrarministerium ist Sachsen-Anhalt sehr gut auf einen möglichen Vogelgrippefall vorbereitet.

Die Abläufe und Maßnahmen seien etabliert, hieß es. Sollte eine Geflügelhaltung betroffen sein, werden Sperrbezirke eingerichtet und der betroffene Bestand getötet. Sachsen-Anhalt hatte beispielsweise im Jahr 2017 länger mit der Vogelgrippe zu kämpfen. Damals galt etwa vier Monate lang eine landesweite Stallpflicht. Das Virus wurde auch in Geflügelhaltungen nachgewiesen.