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Vogelgrippe Für Entwarnung ist es noch zu früh

Zwei große Fälle von Vogelgrippe bei Nutztieren gab es bisher in Sachsen-Anhalt. Inzwischen wurden einige Sperrgebiete wieder aufgehoben.

29.01.2017, 01:00

Magdeburg (dpa) l Die Vogelgrippe ist in Sachsen-Anhalt bislang in 15 Fällen bei Wildvögeln sowie in fünf Geflügelhaltungen aufgetreten. In drei Landkreisen sind wegen dem hochansteckenden H5N8-Erregers nach wie vor Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, wie das Umweltministerium auf Anfrage mitteilte. Betroffen seien zwei Gemeinden im Salzlandkreis sowie die Städte Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Naumburg (Burgenlandkreis). Die Restriktionszonen im Jerichower Land und im Landkreis Harz wurden bereits wieder aufgehoben. Für Entwarnung ist es noch zu früh.

Landesweit gilt aber weiterhin Stallpflicht für Geflügel. Von Entwarnung könne nach wie vor keine Rede sein, hieß es aus dem Ministerium. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen habe es zuletzt wieder größere Fälle gegeben. Deshalb sei auch in Sachsen-Anhalt weiterhin Vorsicht geboten.

Bislang gab es im Land zwei große Fälle der Geflügelpest in Nutztierbetrieben. Anfang Januar trat der Erreger auf einem Geflügelhof in Brumby, einem Ortsteil von Staßfurt im Salzlandkreis auf. Rund 33 000 Legehennen wurden vorsorglich getötet. Das Sperrgebiet in diesem Bereich gilt nach Angaben des Ministeriums noch bis zum 10. Februar. Beim zweiten großen Fall von Vogelgrippe wurden Mitte Dezember etwa 9500 Enten eines Geflügelbetriebs in Möser (Landkreis Jerichower Land) getötet.

Für Aufsehen sorgte die Geflügelpest zudem im Tierpark Köthen. Bei einem toten Schwan war der Erreger nachgewiesen worden. 133 Wasservögel wurden getötet. Auch bei einem Emu wurde die Vogelgrippe festgestellt. Der Tierpark ist seit Anfang des Jahres bis auf Weiteres geschlossen.