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Waffenschein So viele Waffen besitzen die Sachsen-Anhalter

Der Waffenbesitz ist streng geregelt und trotzdem ist ein Schein in Sachsen-Anhalt besonders gefragt.

23.02.2020, 08:57

Magdeburg (dpa) – Die Nachfrage nach kleinen Waffenscheinen ebbt in Sachsen-Anhalt nicht ab. Seit Einführung des Nationalen Waffenregisters im Jahr 2013 hat sich deren Zahl landesweit mehr als verdreifacht – sie stieg von 4009 im August 2013 auf 13 446 im Januar dieses Jahres. Das teilte das Magdeburger Innenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Den größten Sprung in der Statistik habe es von 2015 auf 2016 gegeben, wo die Zahl der Berechtigungen für das Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit innerhalb eines Jahres von 4486 auf 7617 angestiegen sei. Auch von 2016 auf 2017 sei die Anzahl der registrierten kleinen Waffenscheine von 7617 auf 10.021 in größerem Maße gewachsen. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerungszahl sei die Anzahl der kleinen Waffenscheine in Sachsen-Anhalt aber niedriger als in den meisten anderen Bundesländern, hieß es.

Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss im internationalen Vergleich recht strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein.

Der kleine Waffenschein erlaubt es seinem Inhaber, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei sich zu haben. Außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück ist die Benutzung der Waffen verboten – außer bei Notwehr. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz, nicht aber das Führen von Waffen. Ständig bei sich tragen darf man die Waffe also nicht, die Karte berechtigt aber zur geregelten Nutzung, etwa als Sportschütze, Jäger oder Waffensammler. Der sogenannte große Waffenschein berechtigt dagegen dazu, eine geladene Schusswaffe in der Öffentlichkeit am Körper zu tragen. Dieses Dokument ist einem kleinen Kreis von gefährdeten Personen vorbehalten.

Dem Innenministerium zufolge wird "in nicht wenigen Fällen" zwar ein kleiner Waffenschein beantragt, bleibt aber dann ungenutzt. Deswegen ließe allein die Anzahl der Erlaubnisse keine Rückschlüsse auf tatsächlich vorhandene Waffen in privater Hand zu. Statistische Erhebungen dazu gebe es nicht, hieß es. 

Laut Ministerium ist die Zahl der sogenannten großen Waffenscheine nahezu konstant. So waren Ende 2015 landesweit 41 Waffenscheine ausgestellt. Ein Jahr später habe es einen Anstieg auf 49 gegeben, Ende 2018 seien 42 Waffenscheine zwischen Arendsee und Zeitz gespeichert gewesen.

Waffenscheine werden in Sachsen-Anhalt von den Landkreisen und der Stadt Dessau-Roßlau ausgestellt. In Halle und Magdeburg übernimmt das die jeweilige Polizeiinspektion.   

Informationen zu Schusswaffen in privatem Besitz speichert seit 1. Januar 2013 das Nationale Waffenregister. Dort sind legale Schusswaffen oder wesentliche Waffenteile gespeichert, die sich in Privatbesitz und bei Vereinen befinden.