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Zivilsenat Klagen von VW-Käufern abgewiesen

Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Urteile aus Madgeburg zu den "Schummelsoftware"-Klagen gegen Volkswagen bestätigt.

Von Bernd Kaufholz 28.08.2019, 13:45

Naumburg l Das Oberlandesgericht in Naumburg hat über die ersten beiden Klagen im Zusammenhang mit der „Schummelsoftware“ von Volkswagen entschieden. Im Ergebnis bestätigten die Zivilsenate die Urteile des Landgerichts Magdeburg und wiesen die Klagen der VW-Käufer ab.

Im ersten Fall hatte ein Mann aus Thale am 30. August 2018 für knapp 15.000 Euro einen gebrauchten VW Golf Variant 2.0 TD gekauft. Der Vorbesitzer hatte das Softwareupdate aufspielen lassen. Der Kläger aus dem Harz wusste, dass sein Fahrzeug von der Abgasproblematik betroffen war.

Beide Instanzen entschieden, dass der Kläger, wie er selbst zugab, zum Zeitpunkt des Kaufs von der Betrugssoftware gewusst hat. Somit liege kein Betrug vor. Die Auffassung der Richter: „Wer weiß, was er kauft, kann nicht getäuscht und betrogen werden.“

Eine Frau aus Ballenstedt hatte im Februar 2019 einen gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 Euro gekauft. Auch in diesem Fall meinte die Käuferin betrogen worden zu sein.

Aufgrund der umfassenden Berichterstattung über die Betrugssoftware und der Tatsache, dass am 22. September 2015 der Konzern selbst über Unregelmäßigkeiten informiert hatte, gingen die Richter davon aus, dass „VW keinen Vorsatz mehr hatte, Käufer zu schädigen“.

Seit Mai 2017 sind 520 Verfahren im Zusammenhang mit der Software bei der 10. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg eingegangen. Etwa die Hälfte der Klagen ist abgeschlossen. Soweit VW betroffen ist, sind alle Klagen aus unterschiedlichen Gründen abgewiesen worden.