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Antrag gegen 15-Kilometer-Bewegungsradius abgelehnt

26.01.2021, 11:53
Oliver Berg
Oliver Berg dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat einen Eilantrag eines Hallensers gegen den 15-Kilometer-Bewegungsradius in der Corona-Pandemie abgelehnt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Antragsteller hatte eingewandt, dass die Norm der Stadt Halle das Grundgesetz verletze und die Betroffenen in ihrer Freizügigkeit einschränke.

Die entsprechende Verordnung habe Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) erlassen, der dafür nicht zuständig gewesen sei, so die Argumentation des Antragstellers. Zudem fehle der Stadt bei der entsprechenden Norm die örtliche Zuständigkeit. Diese sei nicht befugt, die Bewegungsfreiheit ihrer Einwohner außerhalb ihres Stadtgebietes einzuschränken.

"Nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung (...) erweist sich die Regelung jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig", teilte das Gericht am Dienstag mit.

Gemäß der Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalts wurden die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigt, lokale Maßnahmen, darunter auch die Einschränkung des Bewegungsradius' auf 15 Kilometer um den Wohnort, zu ergreifen. Grundlegende Voraussetzung sei ein längerfristiges Überschreiten des Inzidenzwerts von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

© dpa-infocom, dpa:210126-99-174255/2

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht