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Aufenthaltsdauer in Erstaufnahme soll vervierfacht werden

17.05.2018, 16:15

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Innenministerium will die maximale Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden in der Erstaufnahme vervierfachen. Bisher können sie auch bei geringer Aussicht auf Asyl nach ihrer Ankunft ein halbes Jahr in den Aufnahmezentren des Landes bleiben, ehe sie in den Kommunen untergebracht werden müssen.

Für das Ministerium sei entscheidend, diese Frist auf zwei Jahre zu verlängern, teilte das Ministerium am Donnerstag in Magdeburg mit. Dies könne Kommunen entlasten und die Ausreise und Abschiebung erleichtern. Eine Einigung in dieser Frage innerhalb der schwarz-rot-grünen Landesregierung habe derzeit Priorität, hieß es.

Das Ressort von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) reagierte damit auf die Diskussion um sogenannte Ankerzentren. Die Bundesregierung will sechs solcher Einrichtungen in einer Pilotphase deutschlandweit aufbauen. Doch viele Länder erteilten dem Bund jetzt eine Absage.

Auch Stahlknecht will sich nicht am Pilotprojekt beteiligen. Derartige Zentren könnten falsche Erwartungen wecken, wenn sie eine höhere Zahl an Abschiebungen suggerierten, sagte der CDU-Politiker der Wochenzeitung "Die Zeit". In Sachsen-Anhalt könne jedoch ein Großteil der ausreisepflichtigen Ausländer nicht abgeschoben werden, weil die Herkunftsstaaten sie nicht zurücknähmen.

Idee der Ankerzentren ist es, die Verwaltung der Asylsuchenden und die Bearbeitung des Verfahrens zu bündeln und die Menschen vor Ort zu betreuen. Eine solche Bündelung sei richtig, teilte das Magdeburger Innenministerium weiter mit. In der Zentralen Erstaufnahme in Halberstadt sei das allerdings schon überwiegend erfolgt.

Bericht der "Zeit" mit Zitaten Stahlknechts