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Bewegungsradius und Schulnotbetrieb: Neue Regeln beschlossen

Mit jeder neuen Corona-Verordnung stellt sich die Frage neu: Wer darf ab wann was? Seit Tagen ist klar, dass der Corona-Lockdown bis Ende Januar verlängert wird. Doch was in Sachsen-Anhalt genau gilt, legte die Landesregierung erst am Freitag fest.

08.01.2021, 16:29

Magdeburg (dpa/sa) - "Es bewegt sich leider nicht nach unten." Mit dieser Zusammenfassung des Infektionsgeschehens hat Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begründet, warum in Sachsen-Anhalt trotz wochenlangen Einschränkungen erneut verschärfte Corona-Regeln erlassen werden. Die schwarz-rot-grüne Regierung setze auf die nächsten drei Wochen. Es stehe weiterhin ein Großteil der Bevölkerung hinter den Maßnahmen, jetzt komme es darauf an, dass sie wirkten.

Haseloff hatte bereits am Dienstag mit seinen Amtskollegen von Bund und Ländern verabredet, dass das öffentliche Leben bis mindestens 31. Januar heruntergefahren bleibt. Läden, Dienstleister, Sport-, Kultur- und Freizeitbereich bleiben zu, Schulen und Kitas machen zu. Am Freitag beschloss das Kabinett die Verordnung. Was gilt ab Montag?

BEWEGUNGSRADIUS: Viele Sachsen-Anhalter müssen künftig darauf achten, wie weit sie sich von ihrem Heimatort wegbewegen. Kreise, die fünf Tage hintereinander Werte von mehr als 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und Woche melden, sind dazu verpflichtet, ihren Bürgern einen 15-Kilometer-Radius vorzuschreiben. Gezählt wird von den Grenzen von Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden an. Wer triftige Gründe hat wie Arztbesuche, Pflege von Angehörigen oder Besuche von Sorgeberechtigten, darf den Radius ebenso verlassen, wie Menschen, die zur Arbeit fahren. Wer ohne einen solchen triftigen Grund außerhalb des Radius erwischt wird, soll mit Bußgeldern belegt werden. Wie hoch die sind, können die Kreise entscheiden.

Entscheidend für die Frage, ob ein Kreis über der kritischen Marke liegt, sind die Übersichten, die das Gesundheitsministerium einmal täglich veröffentlicht. Am Freitag lagen mit Anhalt-Bitterfeld (233 Infektionen je 100 000 Einwohner und Woche), dem Burgenlandkreis (254), Mansfeld-Südharz (271), dem Saalekreis (342), dem Kreis Stendal (261) und der Stadt Halle (290) sechs der 14 Regionen darüber, allerdings nicht alle schon durchgängig seit fünf Tagen.

Zudem könnte es sein, dass bald alle Sachsen-Anhalter die 15-Kilometer-Regel einhalten müssen. Falls es landesweit über fünf Tage am Stück mehr als 200 nachgewiesene Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und Woche geben, dann werde das Kabinett die Bewegungseinschränkung auf das ganze Land ausweiten, kündigte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) an. Am Freitag lag der landesweite Wert mit 202,5 erstmals wieder über dieser Marke. Sollte das so bleiben, könnte schon kommende Woche die Verschärfung kommen.

AUSFLUGSZIELE: Über die Weihnachts- und Silvestertage erlebten viele Wintersportgebiete in Deutschland einen wahren Touristenansturm. Auch rund um den Brocken im Harz und in Wernigerode tummelten sich die Ausflügler. Polizei und Ordnungskräfte mussten überfüllte Parkplätze und Straßen sperren. Die neue Corona-Verordnung des Landes vereinfacht es Kommunen jetzt, beliebte Ausflugsziele abzuriegeln. Die Verantwortlichen vor Ort können verbieten, ganze Gemeinden als auch einzelne Wanderwege, Ski- und Rodelhänge oder auch enge Gassen und Aussichtspunkte zu betreten, wie Grimm-Benne sagte.

TREFFEN: Die bundesweit vergleichsweise liberale Regel, dass sich bis zu fünf Menschen von maximal fünf Haushalten treffen können und Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden, ist passé. Genau wie bundesweit gilt ab Montag: Ein Hausstand darf maximal einen Menschen treffen, der nicht mit unter demselben Dach wohnt. Das gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Umfeld, wie Grimm-Benne betonte. Kinder werden dabei mitgezählt. Es sei unerheblich, ob ein Hausstand einen Bekannten besucht oder umgekehrt. Beides sei möglich. Zudem gebe es Ausnahmen, zum Beispiel um das Umgangs- und Sorgerecht wahrzunehmen.

SCHULEN UND KITAS: Erstmals seit April sind die Schulen und Kitas wieder im Notbetrieb. Nur Eltern mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers können ihre Kinder bis einschließlich zur sechsten Klasse in den Einrichtungen notbetreuen lassen. Zudem könnten die Kommunen bestimmte Härtefälle zulassen, sagte Grimm-Benne. Alle Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, bekommen die Beiträge vom Land erstattet, wie die Gesundheitsministerin sagte. Wer sein Kind betreuen lässt, zahlt weiter.

Für fast alle Schülerinnen und Schüler soll es bis mindestens 31. Januar Aufgaben für zuhause geben. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) will dabei darauf achten, dass es auch genügend klassische Formate auf Papier wie Wochenpläne gibt und nicht nur Online-Angebote, damit auch die Kinder und Jugendlichen lernen können, die zuhause nicht über die nötige Technik oder einen guten Internetzugang verfügen. Lediglich die Abschlussjahrgänge bekommen ab Montag Präsenzunterricht, das heißt: Neunte Klassen, die vor dem Hauptschulabschluss stehen, zehnte Klassen, die sich auf den Realschulabschluss vorbereiten, Abiturienten sowie die Berufsschülerinnen und Berufsschüler im letzten Ausbildungsjahr.

SPORT: Mit der Verschärfung der Regel, wie viele Menschen einander treffen dürfen, fällt bis Ende Januar auch die Möglichkeit für Sportvereine weg, Kinder und Jugendliche zumindest in Kleingruppen von bis zu fünf Beteiligten zu trainieren. Bis auf Weiteres sei lediglich Individualsport möglich, sagte Grimm-Benne.

IMPFUNGEN: Am Montag gibt es in den ersten Regionen in Sachsen-Anhalt erstmals die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, wenn man nicht in einem Pflegeheim lebt. Voraussetzung: Der Impfwillige ist älter als 80 Jahre, arbeitet als Pflegerin oder Pfleger oder gehört zum medizinischen Personal eines Krankenhauses mit Corona-Stationen. Dabei starten die Kreise aber unterschiedlich schnell. Unter anderem im Burgenlandkreis, in Halle, im Harz und im Jerichower Land sollen die Impfzentren die ersten Vakzine an Einzelpersonen verabreichen. Gesundheitsministerin Grimm-Benne wies darauf hin, dass es zunächst eine geringe Anzahl an Terminen gibt und viele schon vergeben sind.