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BGH verhandelt zu gekündigten Sparverträgen

14.05.2019, 02:19

Karlsruhe (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft heute in gleich zwei Fällen die Rechte von Sparkassen-Kunden. Verhandelt wird am Vormittag. Ob eines oder möglicherweise sogar beide Urteile noch am selben Tag verkündet werden, ist offen. Zum einen streiten Sparer aus Sachsen-Anhalt für die Fortführung ihrer Prämiensparverträge.

Die Kreissparkasse Stendal hat die attraktiven Geldanlagen aus den 1990er und 2000er Jahren wegen der allgemein niedrigen Zinsen gekündigt - wie etliche andere Sparkassen auch. Eine feste Laufzeit war nicht vereinbart. Ein alter Werbeflyer der Sparkassen könnte aber so verstanden werden, dass das Modell auf 25 Jahre angelegt sein sollte. (Az. XI ZR 345/18)

In einem anderen Fall geht es um Extra-Gebühren fürs Abheben oder Einzahlen am Bankschalter. Die Wettbewerbszentrale hat nach einem Kunden-Hinweis die Sparkasse im schwäbischen Günzburg verklagt. Dort kostet jede Schalter-Buchung je nach Kontomodell einen oder zwei Euro - zusätzlich zum monatlichen Grundpreis. Zu der Frage gibt es zwei BGH-Urteile aus den 1990er Jahren. Ungeklärt ist, was nach einer Gesetzesänderung 2009 heute gilt. (Az. XI ZR 768/17)

Ankündigung des BGH zum Entgelt für Schalter-Buchungen

Urteil des OLG München vom 12. Oktober 2017

Aktuelle Girokonto-Modelle der Sparkasse Günzburg-Krumbach

Gesetzliche Regelung zu Zahlungsdiensten, § 675f BGB

BGH-Urteil von 1993 zu Entgelten fürs Abheben und Einzahlen

BGH-Urteil von 1996 zu Freiposten

Wettbewerbszentrale über das Verfahren

Unzulässige und zulässige Entgelte beim Girokonto

Sparkassen über die Notwendigkeit von Konto-Gebühren

Ankündigung des BGH zu den gekündigten Sparverträgen

Urteil des OLG Naumburg vom 16. Mai 2018

Übersicht der Stiftung Warentest über kündigende Sparkassen