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Bußgelder für Masken-Verweigerer aktuell kein Thema

05.08.2020, 14:04

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt will Menschen, die sich weigern in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, vorerst nicht mit Bußgeldern bestrafen. "Wir beobachten die bundesweite Debatte", sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Ute Albersmann, am Mittwoch. In Sachsen-Anhalt gebe es aber bislang keine konkreten Planungen dazu.

Es gebe zwar immer wieder Begründungsbedarf bei den Bürgern, sagte Albersmann. Von einer schwindenden Vorsicht bei Fahrgästen des ÖPNV sei aber nichts zu sehen. Einige Bürger würden hingegen härtere Sanktionen für Verstöße fordern. In der aktuellen Landesverordnung zur Corona-Eindämmung steht zwar ein Bußgeldkatalog. Darin werden aber Vergehen wie große Partys mit Bußgeld bewehrt, die Missachtung der Maskenpflicht im ÖPNV und im Supermarkt ist in Sachsen-Anhalt bisher hingegen zu keinem Zeitpunkt der Pandemie mit Bußgeldern belegt worden.

Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus gilt bundesweit eine Maskenpflicht in Handel und im Nahverkehr - die konkrete Ausgestaltung und Regelungen zu Sanktionen sind aber Ländersache. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten diese Woche Bußgelder von bis zu 150 Euro für die Verweigerer angekündigt. Auch in Bayern sieht der Bußgeldkatalog beim Verstoß gegen die Maskenpflicht bereits 150 Euro vor. In Berlin ist bei Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein Bußgeldrahmen von 50 bis 500 Euro vorgesehen.

Das Kabinett in Sachsen-Anhalt ist derzeit in der Sommerpause und will am 25. August über den Inhalt der nächsten Corona-Verordnung diskutieren, die die am 16. September auslaufende siebte Corona-Landesverordnung ablösen soll.