1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. CDU lehnt Hilfe für Nebenkläger im Halle-Prozess ab

CDU lehnt Hilfe für Nebenkläger im Halle-Prozess ab

16.10.2020, 14:43

Magdeburg (dpa/sa) - Die CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt will den 43 Nebenklägern im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle nicht die Reisekosten erstatten. "Wir stehen Ihrem Antrag dem Grunde nach ablehnend gegenüber", sagte der CDU-Abgeordnete Jens Kolze am Freitag im Landtag über einen entsprechenden Antrag der Linken. Eine Erstattung schaffe einen Präzedenzfall und fuße nicht auf Bundesrecht, sagte Kolze.

Der seit 21. Juli laufende Prozess ist mit 43 Nebenklägern der wohl größte in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Angeklagt ist der 28 Jahre alte Deutsche Stephan Balliet. Er hat gestanden, am 9. Oktober 2019 versucht zu haben, ein Massaker in der Synagoge von Halle anzurichten, wo gerade 52 Menschen Jom Kippur feierten. Der Attentäter scheiterte an der Tür der Synagoge, erschoss dann eine 40-Jährige und einen 20-Jährigen und verletzte weitere Menschen.

Vor Gericht gaben viele Nebenkläger an, an möglichst vielen Prozesstagen im Gericht dabei sein zu wollen - unter anderem um die traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können. Einige von ihnen reisen aus dem Ausland und anderen Bundesländern an. Wegen der historischen Bedeutung des Prozesses gewährte das Bundesjustizministerium den Nebenklägern einmalige Zuschüsse, die für die Reisekosten des ganzen Prozesses allerdings nicht genügen.

Die Linken-Innenexpertin Henriette Quade hatte gefordert, die Nebenkläger bei der Teilnahme zu unterstützen. Das sei "eine kleine Geste", die viel bewirken könne. Während sich CDU und AfD ablehnend äußerten, kündigten SPD und Grüne an, das Anliegen grundsätzlich zu unterstützen. Grünen-Parteichef Sebastian Striegel sagte, eine Übernahme der Reisekosten wäre ein Akt der Solidarität, die SPD-Abgeordnete Silke Schindler regte eine grundsätzliche Regelung der Reisekostenerstattung für Nebenkläger an. Der Rechtsausschuss berät den Antrag nun weiter.