1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Corona-Regeln bleiben: AfD scheitert mit Eilverfahren

Corona-Regeln bleiben: AfD scheitert mit Eilverfahren

08.12.2020, 16:47
Hendrik Schmidt
Hendrik Schmidt dpa-Zentralbild

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts AfD-Landtagsfraktion ist wegen mehrerer Corona-Beschränkungen vor das Landesverfassungsgericht gezogen und im Eilverfahren gescheitert. Am Dienstag wiesen die Richter den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die AfD-Abgeordneten hatten erreichen wollen, dass Teile der Eindämmungsverordnung des Landes ausgesetzt werden.

Sie halten die Kontaktbeschränkungen, das Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken und die Schließung von Gaststätten für verfassungswidrig. Die Anordnungen verletzten unter anderem die Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie sowie Unverletzlichkeit der Wohnung, argumentierten die AfD-Politiker.

Die Verfassungsrichter entschieden, dass die Regelungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter gelten. Zu dieser Entscheidung seien sie durch eine Folgen-Abwägung gekommen, erklärte die Sprecherin. Die Nachteile für den Infektionsschutz wären größer, wenn die Maßnahmen ausgesetzt würden und sich im Nachhinein als verfassungsgemäß erwiesen. Bei der grundrechtlichen Abwägung der Rechtsgüter habe das Verfassungsgericht keinen Ansatzpunkt für eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen gesehen.

Die Richter hätten aber Zweifel an den formellen Voraussetzungen der Verordnungsregelungen erkennen lassen. Diese würden nun im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens einer näheren Prüfung unterzogen. Unter anderem gehe es darum, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise keine ausreichende Grundlage für die Fortschreibung der achten Eindämmungsverordnnung bietet. Hinterfragt werde auch, ob die Verordnung einfach und verständlich genug sei.