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Corona-Verordnungen rechtmäßig?: Verfassungsgericht prüft

Regelmäßig setzen sich die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, legen neue Corona-Maßnahmen vor und ordnen sie an. Die Parlamente sind oft außen vor. Für Sachsen-Anhalt klären jetzt die Verfassungsrichter: Darf man das so machen?

13.01.2021, 16:39
Patrick Seeger
Patrick Seeger dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht prüft, ob die Corona-Beschränkungen wie bisher von der sachsen-anhaltischen Regierung verordnet werden können. Die Richter in Dessau-Roßlau wollen sich am 2. Februar eingehend mit den seit Monaten praktizierten Regelungen beschäftigen, wie eine Gerichtssprecherin ankündigte. Es ist eine mündliche Verhandlung angesetzt. Es ist unwahrscheinlich, dass noch am gleichen Tag eine Entscheidung verkündet wird.

Zuvor hatten 22 Landtagsabgeordnete, die mal ein AfD-Parteibuch hatten oder es noch haben, die Verfassungsrichter des Landes angerufen. Sie scheiterten zunächst mit ihrem Versuch, mehrere Corona-Regeln per Eil-Entscheidung zu kippen. Das Gericht ließ jedoch offen, ob die Einwände nach einer intensiven Prüfung im Hauptverfahren zulässig sein könnten.

Laut Sprecherin ließen die Richter Zweifel daran erkennen, ob die formellen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen die Corona-Verordnungen erlassen werden. Zwar habe sich die Rechtslage durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz noch mal geändert, hieß es. Möglicherweise sei das jedoch weiterhin keine ausreichende Rechtsgrundlage. Zudem soll geprüft werden, ob die Regeln klar und systematisch genug formuliert sind.

Die AfD hält die Corona-Maßnahmen prinzipiell für überzogen und unverhältnismäßig. Mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht hatten sie sich konkret gegen die Kontaktbeschränkungen im Alltag, die touristischen Übernachtungsverbote und die Gaststättenschließungen gewandt, wie sie in der achten Eindämmungsverordnung festgelegt waren, die im November galt.

Zwar ist inzwischen die neunte Verordnung mit anderen Regeln in Kraft, ein Urteil der Verfassungsrichter könnte trotzdem Einfluss darauf haben, welche Einschränkungen künftig von wem erlassen werden.

In Sachsen-Anhalt wie bundesweit laufen immer wieder Debatten, ob die Parlamente zu wenig Einfluss auf die Corona-Maßnahmen haben, weil die Regierungen ohne parlamentarische Kontrolle die Regeln erlassen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz besserte in dieser Frage nach. Vielen Politikern, gerade aus der Opposition, reicht das nicht aus. Die Linke fordert schon länger einen Pandemie-Beirat, um wichtige Aspekte des Corona-Managements breit und öffentlich zu diskutieren.

Die Landes-FDP dringt darauf, dass der Landtag mit Blick auf die seit Montag besonders scharfen Corona-Beschränkungen eine Sondersitzung einlegt. Es müsste unter anderem diskutiert werden, ob die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich geeignet seien, um die Pandemie einzudämmen, teilte die amtierende Parteichefin Lydia Hüskens am Mittwoch mit. In ganz Deutschland gelten seit November wieder strenge Beschränkungen, die mehrfach verschärft wurden. Die Infektionslage ist trotz der Maßnahmen vielerorts weiterhin angespannt.

Landesverfassungsgericht zum gescheiterten Eil-Antrag gegen die Corona-Regeln