Corona-Verstöße: Hunderte Verfahren bei Staatsanwaltschaften
Ob Verstöße gegen die Maskenpflicht oder verbotene Partys: Die Corona-Pandemie hat den Ermittlern im Land reichlich Arbeit beschert.

Naumburg (dpa/sa) - Bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt sind 2020 etwa 800 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz eingegangen. Damit habe die Umweltkriminalität, wozu diese Verfahren gezählt wurden, deutlich zugenommen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Burgenlandkreis). Den Angaben zufolge wurden im Bereich der Umweltkriminalität 2020 in Sachsen-Anhalt rund 1420 neue Verfahren eingeleitet. Das waren knapp 83 Prozent mehr als im Vorjahr (2019: 780 Verfahren). "Denn 2019 gab es die Corona-Pandemie noch nicht", erklärte der Sprecher.
Um Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz handelte es sich zum Beispiel dann, wenn sich mehr Menschen als erlaubt getroffen oder keine Maske getragen haben, erklärte er. Dennoch hätten die Ermittler auch Umweltdelikte wie illegale Müllentsorgung beschäftigt. Dazu gehörten etwa "Rostlauben", die widerrechtlich abgestellt in der Landschaft gestanden und Öl verloren haben.
In Sachsen-Anhalt gelten seit März 2020 strenge Corona-Regeln mit Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygienevorschriften, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Landesregierung hatte dazu auch einen Bußgeldkatalog erlassen. Verstöße können sowohl als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern oder als Straftat geahndet werden.
Insgesamt sind bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt laut dem Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft 2020 rund 239 000 Verfahren eingegangen. Dies betraf alle Kriminalitätsbereiche, von der Jugendkriminalität bis zu politisch motivierten Straftaten. Landesweit gibt es den Angaben nach 220 Staats- und Amtsanwälte.
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