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Darf Landtag U-Ausschuss blockieren? Gericht verhandelt

17.11.2020, 00:48
Britta Pedersen
Britta Pedersen dpa-Zentralbild

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt beschäftigt sich mit der Frage, ob der Landtag einen Untersuchungsausschuss ablehnen darf, obwohl seine Einsetzung ausdrücklich ein Minderheitenrecht ist. Konkret geht es bei der mündlichen Verhandlung heute in Dessau-Roßlau um einen U-Ausschuss zum Linksextremismus. Die AfD-Fraktion und ihr inzwischen fraktionsloser Ex-Chef André Poggenburg hatten im Sommer 2019 ein solches Gremium beantragt.

Dafür verfügten sie über das nötige Viertel der Abgeordneten, das in der Landesverfassung dafür vorgeschrieben ist. Konkret heißt es in Artikel 54, der Landtag habe in diesem Fall die Pflicht, einen U-Ausschuss einzusetzen. Die Mehrheit der Parlamentarier stimmte gegen den Antrag und verhinderte damit den Ausschuss. SPD, Linke und Grüne halten den Antrag für rechtswidrig, weil er unter anderem Verbindungen von Parteien, Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden zu Linksextremisten untersuchen soll. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle argumentierte, der Landtag könne nicht das Volk kontrollieren, sondern nur Vorgänge in der eigenen Zuständigkeit.

Die AfD pocht hingegen auf das in der Verfassung garantierte Minderheitenrecht und zog vor das Landesverfassungsgericht. Eine Entscheidung werden die Richter zu einem späteren Termin verkünden.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der laufenden Wahlperiode seit 2016 bereits sechs U-Ausschüsse eingesetzt. Die meisten kamen auf Antrag der AfD zustande, die die größte Oppositionsfraktion im Magdeburger Parlament ist. Zudem wurde auf ihr Drängen eine Enquete-Kommission zu Linksextremismus einberufen.

Pressemitteilung des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vom 17. Juli 2020 mit Infos zum Verfahren