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Der "Meilenstein" kommt: Richter geben grünes Licht für A143

Die einen erwarten von der Westumfahrung für Halle eine wichtige Verkehrsentlastung der Stadt, die anderen fürchten sie als Eingriff in seltene Natur. Jahrelang wurde um das Bauprojekt gestritten. Jetzt gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung.

Von Franziska Höhnl, dpa 12.06.2019, 16:27

Leipzig/Halle (dpa) - Der achtförmige Autobahnring um Halle und Leipzig kann geschlossen werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für den Weiterbau der Autobahn 143 westlich von Halle frei gemacht. Die Leipziger Richter wiesen am Mittwoch die letzte Klage gegen Westumfahrung ab, wie das Gericht mitteilte. Die knapp 13 Kilometer lange Trasse soll die Lücke zwischen den Autobahnen 14 und 38 schließen. So soll Halle von schlechter Luft, Staus und Durchgangsverkehr - vor allem von Lastwagen - entlastet werden.

Mit der Entscheidung endet ein jahrelanger Rechtsstreit um den Bau, der auch geschützte Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten quert. Noch im Herbst dieses Jahres sollen nach offiziellen Angaben die eigentlichen Bauarbeiten starten. Im Jahr 2025 soll der Verkehr rollen. Geschätzte Baukosten: 350 Millionen Euro. Die Autobahngegner zeigten sich enttäuscht und prüfen einen Gang nach Karlsruhe.

Im Magdeburger Verkehrsministerium herrschte nach der Entscheidung Partystimmung: Planer strahlten ebenso wie der Minister Thomas Webel selbst. Einer der größten Meilensteine für die Verkehrsinfrastruktur im Land, nannte der CDU-Politiker das Leipziger Urteil.

Seine Stadt habe lange genug auf die Westumfahrung warten müssen, ergänzte der Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand (parteilos). Nach mehr als 20 Jahren komme endlich der fehlende Mosaikstein, hieß es vom Vize-Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, Reinhard Schröter. "Wir sind schon eine Logistikregion, die in der Champions League mitspielen kann, aber jetzt ergeben sich neue Ansiedlungschancen." Zudem verbessere der Lückenschluss die Erreichbarkeit der Nordsee- und Ostseehäfen, was für die exportorientierten Unternehmen wichtig sei.

Die Autobahn 143 steht seit Anfang der 1990er Jahre im Katalog der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit - und damit schon mehr als zwei Jahrzehnte. Im Jahr 2007 mussten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig schon einmal prüfen, ob die Trasse mit dem Naturschutzrecht vereinbar ist. Damals verneinten sie und gaben den Gegnern Recht.

Gegen die neue Konzeption wandte sich als letzter verbliebener Kläger ein Unternehmen aus Salzmünde, dem mehrere Grundstücke an der Trasse gehören. Es sieht sich in seiner Existenz bedroht, weil unter anderem eine als Lagerplatz genutzte Fläche für die Trasse benötigt wird. Zudem arbeitete das Unternehmen mit der Bürgerinitiative Saaletal zusammen, die den Bau am liebsten komplett verhindern wollte. Dieses Mal folgten die Leipziger Richter den Einwänden nicht. Die geänderte Fassung der Pläne halte der Überprüfung stand, entschieden sie.

So gibt es unter anderem einen 300 Meter langen Tunnel unter besonders empfindlicher Landschaft. Um den Schadstoffausstoß gering zu halten, wird am Tunnel in Richtung Norden für drei Jahre eine Begrenzung von Tempo 80 gelten, in die Gegenrichtung sind 60 Kilometer pro Stunde erlaubt. Die Einhaltung soll mit festen Radarkontrollen überwacht werden. Ab 2028 soll das Limit entfallen. Die Annahme: Autos stoßen wegen technischer Innovationen dann deutlich weniger Schadstoffe aus als heute.

Sie seien überrascht, dass das Gericht in allen strittigen Punkten zugunsten der Autobahn entschieden habe, sagte Conrad Kunze von der Bürgerinitiative Saaletal nach dem Urteil am Mittwoch. Bei einem Treffen am Abend wollte die Initiative beraten, ob sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegt. Denkbar sei die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, weil das Leipziger Gericht die Abwägung zwischen Autobahnplanung und europäischem Naturschutzrecht nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen will, sagte Kunze.

Verkehrsminister Webel fürchtet hingegen keine weiteren Hindernisse. Die A143 sei nicht überflüssig, sondern eine echte Entlastung für viele Menschen in Halle, sagte er. Der Bund finanziere zudem nur Vorhaben, bei denen sich ein sinnvoller Nutzen belegen lasse. "Das sollten auch die Kritiker mal akzeptieren."

Terminankündigung des Gerichts

Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entscheidung