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Etwas mehr Sorgeerklärungen bei Jugendämtern abgegeben

24.06.2019, 10:42

Halle (dpa/sa) - Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine spezielle Erklärung, eine Gerichtsentscheidung oder durch Heirat die gemeinsame Sorge erhalten. Im vergangenen Jahr sind laut Statistischem Landesamt etwas mehr sogenannte Sorgeerklärungen eingegangen. So seien 8117 Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben worden, 128 seien durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt worden. Das entspreche in Summe einem Plus von 1,2 Prozent, teilte das Amt am Montag in Halle mit. 2017 gab es 8149 Sorgeerklärungen.

Pressemitteilung