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Freispruch im Prozess um Tod in einem Magdeburger Fahrstuhl

Ein Mann wird in einem Fahrstuhlschacht eingeklemmt und stirbt. War es ein Unfall oder fahrlässige Tötung? Der Angeklagte in dem Fall wurde freigesprochen. Die Mutter des Toten ist vom Urteil enttäuscht - aber nicht etwa wegen des Freispruchs.

30.06.2020, 17:15

Magdeburg (dpa/sa) - Weil der Richter Zweifel am Tathergang hatte, ist der Angeklagte im Prozess um den Tod eines Mannes in einem Fahrstuhlschacht freigesprochen worden. "Wir werden es nicht herausfinden, wie es war", begründete der Richter am Amtsgericht Magdeburg am Dienstag den Freispruch.

Dem 54 Jahre alten Mann war vorgeworfen worden, den Tod seines Bekannten fahrlässig verursacht zu haben. Der Bekannte war im Januar 2013 in einen Fahrstuhlschacht geklettert; ob er das tat, um dort Metall zu stehlen oder um Drogen zu verstecken, blieb unklar. Der Mann konsumierte den Angaben zufolge regelmäßig Crystal Meth. Der Fahrstuhl fuhr nach unten, der Mann wurde erdrückt und starb.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte für den Tod verantwortlich war. Sie hatte eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Argumente: Zum einen habe der Angeklagte seinem Bekannten die Kletterausrüstung geliehen, mit der dieser in den Schacht geklettert war. Außerdem sei er bei dem Vorfall dabei gewesen und habe zugelassen, dass sich die Einstiegstür in den Schacht geschlossen habe, bevor der Fahrstuhl nach unten fuhr.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte habe von Anfang an bestritten, an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein. "Ich bin kein Mensch, der nur zuguckt", sagte er vor dem Urteil. Es sei nicht feststellbar, wie das Unglück ablief und wer dabei war, so seine Verteidigung.

Das Gericht folgte der Forderung der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei. Es sei unklar, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt tatsächlich vor Ort gewesen sei. Möglich sei auch, dass der ums Leben gekommene Mann alleine in den Schacht geklettert sei und sich aufgrund der Drogen in seinem Blut überschätzt hatte. Es gebe "zu viele Zweifel bei der ganzen Sache", sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nebenklägerin in dem Prozess war die Mutter des Toten. Sie zeigte sich nach dem Urteil schwer enttäuscht - allerdings nicht wegen des Freispruchs an sich, sondern weil der Richter seine Entscheidung ihrer Meinung nach zu wenig begründet hat. So sei das Urteil nur schwer nachvollziehbar und sie könne mit dem Tod ihres Sohnes nicht abschließen, sagte sie.

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